Trilog-Einigung zu Solvency II

SFCR-Berichte sollen verständlicher werden

Der GDV begrüßt, dass die Berichterstattung von Versicherern zu ihrer wirtschaftlichen Lage verständlicher werden soll. Die Gesetzgeber der EU wünschen sich, dass sich auch Laien in den jährlichen Berichten über Solvabilität und Finanzlage (SFCR-Berichte) zurechtfinden. Deshalb soll es künftig zwei solche Berichte geben.
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen: „SFCR-Berichte gehen am Bedarf vorbei“
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GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen: „SFCR-Berichte gehen am Bedarf vorbei“

SFCR-Berichte sind Teil der Berichtspflichten unter der Solvency-II-Richtlinie der Europäischen Union. Sie geben Auskunft über die wirtschaftliche Situation von Versicherern – zumindest denjenigen, die überhaupt verstehen, was drinsteht. Wie die meisten gesetzlich vorgeschrieben Reportings sind auch SFCR-Berichte keine leichte Lesekost.

Tatsächlich hat der Versichererverband GDV festgestellt, dass die Berichte kaum als Informationsquelle genutzt werden. Eine Erhebung zeigt, dass sie im Schnitt nur neunmal pro Monat aufgerufen werden. Das entspreche einem einzigen Aufruf pro 23.000 Haushalten und verdeutliche, dass Versicherungsnehmer die Informationen nicht nutzen.

„Die geringen Aufrufe der SFCR-Berichte zeigen deutlich, dass sie am Bedarf vorbeigehen“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. „Die Anforderungen der Berichte schreiben eine zu große Fülle von Informationen vor. Sie müssen so gestaltet sein, dass sie sowohl für Experten als auch Verbraucher einen Mehrwert bieten.“

Hier soll sich was verändern. Vertreter der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des Rates der Europäischen Union haben sich im Trilog im Dezember 2023 geeinigt, dass es künftig einen maximal eine Seite langen SFCR-Bericht für Verbraucher und einen für die Fachöffentlichkeit geben soll. Der GDV zeigt sich erfreut. „Es ist gut, wenn sich Verbraucher künftig übersichtlich und ohne spezifische Fachsprache über einen Versicherer informieren können“, meint Asmussen.

Hohe Bedeckungsquoten in der Branche

Auch die Entscheidung der europäischen Gesetzgeber, die Solvenzanforderungen doch nicht übermäßig zu verschärfen, gefällt dem GDV. „Selbst ohne die Inanspruchnahme von Übergangsmaßnahmen zeigt sich marktweit eine ausreichende Kapitalisierung“, so Asmussen. Im Bereich der Lebensversicherungen belaufe sich laut Schätzungen die Bedeckungsquote zwischen 305 und 315 Prozent für das Jahr 2023. Trotz inflationsbedingten Anstiegs der Schadenrückstellungen bleibe im Bereich der Schaden/-Unfallversicherung die Solvenzquote aufgrund gestiegener Kapitalerträge stabil bei etwa 300 Prozent.

Im Herbst 2024 dürfte die Richtlinie auf EU-Ebene formal verabschiedet werden. Im kommenden Jahr soll sie dann von der delegierten Verordnung durch die Europäische Kommission überarbeitet und schließlich in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der erstmaligen Anwendung ist im Jahresverlauf 2026 zu rechnen.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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