Freundliche Erinnerung zum Jahreswechsel

Sehen Sie doch mal nach Ihrem Freistellungsauftrag!

Sollten Sie über die Feiertage ein wenig Zeit für Bürokram finden, schauen Sie doch einmal nach Ihrem Freistellungsauftrag. Schließlich gibt es wieder Zinsen, und es wäre schade, wenn Sie die versteuern müssten. Findet man zumindest bei der Universa.
Zentrale der Universa in Nürnberg
© Universa
Zentrale der Universa in Nürnberg

Keine schlechte Idee zum Jahresende: Sparer sollten zum Jahresende ihre Freistellungsaufträge prüfen und gegebenenfalls anpassen. Den Rat gibt der Versicherer Universa. Schließlich gibt es wieder Zinsen jenseits der 4-Prozent-Marke.

Wer die nutzt, aber keinen Freistellungsauftrag gestellt hat (brauchte man ja zumindest als Festgeldanleger einige Jahre lang nicht), könnte plötzlich unnötigerweise Steuern zahlen.

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Kapitalerträge, also auch Zinsen, bleiben bei Alleinstehenden bis zu 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei (zusammenveranlagte Ehepaare: 2.000). Nur muss man das eben bei der Bank regeln – über den Freistellungsauftrag. Reicht der nicht aus, werden 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.

Universa rechnet vor: Bei einem Zins von 2 Prozent bleiben bei einem Alleinstehenden Kapitalanlagen bis 50.000 Euro steuerfrei, bei 3 Prozent 33.333 Euro und bei 4 Prozent 25.000 Euro.

Und dann der (nicht ganz uneigennützige) Hinweis: Wer feststellt, dass die Zinseinkünfte über dem Sparerfreibetrag von 1.000 Euro pro Person liegen und sein Geld nicht unbedingt verfügbar braucht, kann es auch in eine private Rentenversicherung stecken. Denn dort ist erst einmal nichts steuerpflichtig.

Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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