Cyberrisiken in kleinen Unternehmen

Was tun, wenn das Smartphone verloren geht?

Die wachsende Flut an Daten stellt auch Klein- und Kleinst-Unternehmer vor große Probleme. Denn Daten müssen vor Manipulation und unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Darauf weist einmal mehr der digitale Versicherungsmakler für Unternehmer und Selbstständige, Finanzchef24, hin und nennt Beispiele, was da alles passieren kann.
© picture alliance / valentyn semenov/Shotshop
Wer als Unternehmer sein Smartphone verliert, öffnet eine Sicherheitslücke in sein Unternehmen.

Der digitale Versicherungsmakler für Unternehmer und Selbstständige, Finanzchef24, schlägt Alarm: Auch kleine und kleinste Unternehmen verwalten mehr und mehr Daten, die es zu schützen gilt. Und zwar vor Manipulation und vor unberechtigtem Zugriff.

Zwar können sich nicht alle Daten eines Unternehmens zu einhundert Prozent absichern lassen, doch es gibt viele Maßnahmen, mit denen Unternehmer das Risiko eines Datenverlusts oder Cyberangriffs zumindest reduzieren können. Auch das Bewusstsein für Datensicherheit müsse geschärft werden, so Payam Rezvanian, Mitglied der Geschäftsleitung bei Finanzchef24.

Ein Verlust (sensibler) Daten ist nicht nur für das Image des Unternehmens schlecht, sondern hat auch rechtliche Folgen. Das Thema Cyberrisiko und Datensicherheit betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleine und mittelständische Betriebe. Und ändern sich die Risiken müssen auch Datensicherheit und Versicherungsschutz angepasst werden.

Verlust des Handys melden

Geht beispielsweise das Smartphone verloren, müsste schnell gehandelt werden. Viele würden jedoch nicht wissen, was zu tun sei, heißt es weiter. Tatsächlich müssten Unternehmer entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bestimmte Schritte einhalten. „Bei Handyverlust mit sensiblen Kundendaten handelt es sich um eine Datenschutzverletzung, die gemäß Artikel 33 der DSGVO innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme bei der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet werden muss“, sagt Payam Rezvanian.

Der Vorgang müsse dokumentiert, Passwörter geändert und das Smartphone gesperrt werden. Wenn das Unternehmen das Ganze nicht meldet, verstoße es gegen die DSGVO und müsse rechtliche Konsequenzen tragen.

Apps sind Sicherheitsrisiko

Apps und andere Dienste stellen Risiken dar. „Wichtig ist es, sich bewusst zu machen, wie mit digitalen Daten umgegangen wird“, so Rezvanian. Nutzer wissen oft nicht, wer auf ihre Daten zugreifen kann, insbesondere wenn sie bestimmte Apps oder Dienste nicht ordnungsgemäß abschalten. Zudem können neben Primärdaten auch Sekundärdaten betroffen sein.

Künstliche Intelligenz (KI) kann aus vermeintlich unbedeutenden Daten wie einem Heizungsangebot per E-Mail zahlreiche Informationen ableiten, wie beispielsweise die Wohnfläche oder die Lage des Gebäudes. Diese Daten können an Fremde geraten und eventuell das Einbruchsrisiko erhöhen.

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Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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