Wer haftet für die „Titan“-Katastrophe?

„Theoretisch könnten Hinterbliebene Schockschäden geltend machen“

Das Wunder blieb aus – das Mini-U-Boot „Titan“ ist in den Tiefen des Atlantiks zerborsten. Das Bangen um die fünf Passagiere ist in traurige Gewissheit umgeschlagen. Zugleich sind viele Fragen noch ungeklärt – zum Beispiel, ob jemand für den Tod der Abenteurer haften muss?
© picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Steven Senne
Admiral John Mauger von der US-Küstenwache spricht am Donnerstag auf einer Pressekonferenz über die Entdeckung des zerborstenen Mini-U-Boots „Titan“ und den damit einhergehenden Tod der fünf Insassen.

Die Suchaktion nach dem verschollenen Mini-U-Boot „Titan“ im Atlantik hat die Welt tagelang in Atem gehalten. Zahlreiche Spezialisten aus vielen Ländern setzten alles daran, das Unmögliche doch noch möglich zu machen. Mit schwerem Gerät suchten sie nach den fünf Menschen, die sich an Bord befanden. Am Donnerstag endeten alle Hoffnungen: Trümmerteile nahe dem Wrack der „Titanic“ wurden gesichtet, die laut US-Küstenwache und anderer Experten eindeutig der „Titan“ zuzuordnen sind. Ein Überleben der Besatzung gilt als ausgeschlossen.

Wie es zu der Katastrophe kommen konnte, wird noch untersucht. Viele offene Fragen sind zu klären, so auch, wie es um die Haftung bei diesem Unglück bestellt ist? Gibt es einen Versicherungsschutz und wenn ja, für wen gilt er?

Klar ist, dass die Kosten für die Such- und Bergungsaktion von Experten auf mehrere Millionen Dollar geschätzt werden. Wer dafür aber aufkommen muss – der Tauchboot-Betreiber „Ocean Gate Expeditions“, eine Versicherung, der Steuerzahler oder gar die Teilnehmer selbst – ist laut übereinstimmender Medienberichte noch unklar.

So schreibt etwa die „New York Times“, dass bislang noch gar nicht sicher sei, auf wen die US-Küstenwache die Kosten für die Mission abwälzen wolle. Hier käme eine Versicherung in Betracht – sofern denn Ocean Gate als Betreiber über einen Versicherungsschutz verfügt. Einem aktuellen „Newsweek“-Bericht zufolge hat Ocean Gate bislang keine Informationen darüber veröffentlicht, ob und wie das Tiefsee-Expeditionsunternehmen versichert ist. Wie es hieß, habe „Newsweek“ Ocean Gate am Donnerstag per E-Mail um eine entsprechende Stellungnahme gebeten.

„Es gibt wahrscheinlich eine Haftpflichtversicherung“

„Es gibt wahrscheinlich eine Haftpflichtversicherung, die die verschiedenen beteiligten Unternehmen und Einzelpersonen abdeckt – und die je nach Wortlaut jede Haftung abdecken könnte, die nicht durch einen Verzicht ausgeschlossen wurde“, zitiert das US-Nachrichtenmagazin den Rechtsprofessor Kenneth Abraham von der University of Virginia.

Im Klartext: Versichert wären laut der (theoretisch vorliegenden) Bedingungen nur die Risiken, denen sich die fünf „Titan“-Passagiere im Vorfeld ihrer Expedition nicht ausdrücklich bewusst gewesen waren. Es könnte also sein, dass die Teilnehmer, die je 250.000 Dollar für den Tauchgang bezahlten, selbst haften und eine möglicherweise bestehende Versicherung nicht zahlen müsste. Wichtig dabei: Im Vorfeld mussten die U-Boot-Mitfahrer eine Erklärung unterschreiben, die den Betreiber Ocean Gate von jeder Haftung freispricht.

Darin hieß es:

Dieses experimentelle Tauchboot wurde von keiner Kontrollbehörde geprüft und zugelassen und könnte zu körperlichen Schäden, emotionalen Traumata oder zum Tod führen.“

Auch der US-Drehbuchautor Mike Reiss berichtete, dass er und alle anderen Teilnehmer vor ihrer Fahrt schriftlich zustimmen mussten, jede Verantwortung selbst zu tragen: „Man muss einen Haftungsausschluss unterzeichnen, der alle Arten aufzählt, auf die man während der Reise sterben könnte“, wird Reiss in „Bild“ zitiert. Schon auf der ersten Seite sei dreimal das Wort „Tod“ erwähnt worden, „du hast das Risiko also immer im Kopf“.

Für den Rechtsanwalt Shervin Ameri ist die rechtliche Lage jedoch keineswegs so eindeutig: „Nach deutschem Recht wäre so ein Haftungsausschluss schwierig. Bietet ein Veranstalter solch eine Reise an, dann muss er ja auch gewährleisten, dass alles passt“, sagte Ameri gegenüber „Bild“. Deshalb fände er es schwierig, wenn Ocean Gate zugleich auf den experimentellen Charakter der Tauchfahrt verweise. „Ich habe ja als Veranstalter Geld dafür bekommen, dass ich die Insassen auch heil wieder zurückbringe“, wie Ameri betonte.

Seite 2: Wie das Hinterbliebenengeld in Deutschland geregelt ist

Allerdings gibt der Anwalt weiter zu bedenken, dass nach angelsächsischem Recht, das in den USA gelte, es wohl eher möglich sei, sich als Betreiber von einer Haftung auszuschließen. „Theoretisch könnten Hinterbliebene Schockschäden geltend machen“, fährt der Anwalt gegenüber „Bild“ fort. Das sei aber sehr restriktiv. „Wenn nachzuweisen ist, dass die Insassen bis zu ihrem Tod unmenschliche Qualen erlitten haben, kann es ein Schmerzensgeld geben, das auf die Hinterbliebenen übergeht“, so Ameri weiter.

An dieser Stelle knüpft der Rechtsexperte ans Hinterbliebenengeld an, wie es im deutschen Recht besteht. Was hat es damit auf sich? Laut Versicherungsverband GDV können Menschen das Hinterbliebenengeld beanspruchen, wenn eine ihnen besonders nahestehende Person getötet wurde – zum Beispiel infolge von Verkehrs-, Arbeitsunfällen oder auch medizinischen Behandlungsfehlern. Als Richtwert sieht der Bundesgerichtshof laut GDV einen Betrag von 10.000 Euro an, der im Einzelfall nach unten oder oben angepasst werden kann. „Das Geld ist vom Verursacher des Todesfalls beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zu bezahlen und soll das seelische Leid der Hinterbliebenen anerkennen“, teilen die Experten des Verbandes hierzu mit.

Bis zur Einführung des Hinterbliebenengeldes im Juli 2017 konnten Angehörige nur dann einen Ausgleich für ihr seelisches Leid erhalten, wenn sie durch den Todesfall psychisch so stark belastet waren, dass sie krank wurden – von „Schockschäden“ ist dann die Rede. Ob derartige Schockschäden auch im Falle der „Titan“-Unglücks geltend gemacht werden können, gilt es nun zu klären.

An Bord der „Titan“ waren der Franzose Paul-Henri Nargeolet (77), der britische Abenteurer Hamish Harding (58), der britisch-pakistanische Unternehmensberater Shahzada Dawood (48), dessen 19-jähriger Sohn Suleman sowie der Chef der Betreiberfirma Ocean Gate, Stockton Rush (61), der das Boot steuerte.

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Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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