Sascha Bassir über BU-Beitragsdynamik bei Baloise

„Wir haben eine Einschlussquote von mehr als 90 Prozent“

Mit dem Kunden eine Beitragsdynamik zu vereinbaren, gehört für die meisten Makler in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) längst zum guten Ton. Wie die Beitragsdynamik beim BU-Versicherer Baloise gehandhabt wird – und ob Kunden aus wirtschaftlichen Gründen derzeit einer Dynamik widersprechen, verrät uns Sascha Bassir, Vorstand Baloise Vertriebsservice.
© Baloise
Sascha Bassir, Vorstand Baloise Vertriebsservice
Pfefferminzia: Versicherungsmakler betonen immer wieder, dass es wichtig ist, die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Wie hoch ist der Anteil der Neukunden bei Baloise, die eine Beitragsdynamik vereinbaren und in welcher Größenordnung tun sie das?

Sascha Bassir: Wir nennen es automatische Erhöhung, denn die Bezeichnung Beitragsdynamik beschreibt nur einen Teil der Dynamik. Eine pauschale Angabe zur Wahl der automatischen Erhöhung ist nicht möglich. Wir haben eine Einschlussquote von mehr als 90 Prozent. Einkommensschutz-Spezialisten und Vertriebspartner mit einer hohen Beratungsqualität haben eine sehr hohe Quote und oft sogar 5 Prozent Dynamik vereinbart. Normalerweise werden aber 3 Prozent Erhöhung per anno gewählt, die Erhöhungen können jährlich, alle zwei oder drei Jahre durchgeführt werden.

Gerade in vielen älteren BU-Verträgen gilt die Devise: Widerspricht der Versicherte der Dynamik-Option drei Jahre hintereinander, so erlischt sie dauerhaft. Wie sehen Sie das? Und inwieweit nutzen Versicherte die Widerspruchs-Option, um etwa die eigenen Ausgaben für die BU-Police angesichts wirtschaftlicher Nöte zu begrenzen?

So oft es die Kundin oder der Kunde wünscht, kann bei Baloise einer Erhöhung widersprochen werden. Wir stellen momentan eher das Gegenteil fest, durch eine verstärkte Nachfrage nach Erhöhungen von 5 Prozent und auch im Rahmen der Nachversicherung. Denn vielen Kunden ist die Auswirkung einer Inflation auf die Lebenshaltungskosten und somit auf den erhöhten Absicherungsbedarf absolut bewusst. Sie sichern sich aktiv die Option, sich höher zu versichern. Dann einer Erhöhung zu widersprechen, ist immer möglich.

Gibt es Stolperfallen, die Kunden beziehungsweise Makler im Zuge einer Dynamik-Regelung beachten sollten?

Die Bedingungen sollten natürlich kein begrenztes Widerspruchsrecht beinhalten – und dies sollte für alle Kunden gelten. Für eine langfristige und nachhaltige Absicherung ist aber auch die Gesamthöhe der möglichen Rente zu beachten, diese sollte mit den Erhöhungen nicht begrenzt werden. Das können aber nur sehr wenige BU-Versicherer anbieten.

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Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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