Wenn Menschen in Krankenhäusern behandelt werden, soll künftig mehr die Medizin und weniger die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen – mehr der Mensch, weniger der Profit. So könnte man das herunterbrechen, was die 17-köpfige „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ dem Bundesministerium für Gesundheit jetzt ans Herz legt. Kliniken sollten demnach nach drei neuen Kriterien abrechnen: Vorhalteleistungen, Versorgungsstufen und Leistungsgruppen.
Vorhalteleistungen vergüten
Krankenhäuser sollen künftig einen regelmäßigen, festen Betrag bekommen, mit dem sie ihre sogenannten Vorhalteleistungen bezahlen. Darunter versteht die Kommission Fixkosten, zum Beispiel für Personal, Notaufnahme und Medizintechnik. Derzeit müssen Krankenhäuser ihre Vorhalteleistungen aus den Fallpauschalen mitbezahlen. Das erzeugt Druck, möglichst viele Behandlungsfälle anzunehmen, um möglichst viele solcher Pauschalen zu kassieren.
Krankenhaus-Versorgungsstufen festlegen
Für Krankenhäuser sollen künftig drei Stufen (Leveln) gelten, nach denen sie entsprechend gefördert werden:
- I – Grundversorgung – medizinisch und pflegerische Basisversorgung, zum Beispiel grundlegende chirurgische Eingriffe und Notfälle
- II – Regel- und Schwerpunktversorgung – Krankenhäuser, die im Vergleich zur Grundversorgung noch weitere Leistungen anbieten
- III – Maximalversorgung – zum Beispiel Universitätskliniken
Für jedes Level sollen einheitliche Mindestvoraussetzungen gelten. Damit gelten Standards für technische, räumliche und personelle Ausstattung. Das soll die Qualität der Behandlung erhöhen.
Krankenhäuser aus Level 1 sollen flächendeckend eine „wohnortnahe Versorgung“ garantieren. Sie unterteilen sich in Häuser mit Notversorgung (Level I n) oder mit ambulant/stationärer Versorgung (Level I i). Level I i soll eine Schlüsselrolle spielen, um die häufig noch stationärer-ambulant getrennte Versorgung zusammenzuführen. Weshalb die Regierungskommission sie sektorenübergreifend regional planen, aus dem DRG-System herausnehmen und über Tagespauschalen vergüten würde. Zudem soll es per Gesetz möglich werden, dass sie unter pflegerischer Leitung stehen.
Feste Leistungsgruppen einführen
Krankenhäuser sollen nur noch Leistungen abrechnen können, wenn ihnen die entsprechende Leistungsgruppe zugeteilt wurde. Um das zu erreichen, müssen sie genau festgelegte Voraussetzungen in Bezug auf Technik und Personal erfüllen. Je nach Komplexität steht dann auch fest, ob Krankenhäuser aus allen Leveln diese Leistungen erbringen dürfen oder nur aus Level II oder III. Für jede Leistungsgruppe wird ein Vorhalteanteil festgelegt.
Seite 2: Beifall von den Krankenkassen
Die Regierungskommission rät davon ab, das alles allzu schnell umzusetzen. Stattdessen empfiehlt sie eine Übergangsphase von fünf Jahren, damit sich Krankenhäuser, Personal, Krankenkassen und Länder umstellen können.
Aus den Reihen der Krankenkassen ertönt Beifall. So sagt beispielsweise die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann (kompletter Kommentar hier):
„Die Intention, dass nicht mehr jede Klinik alle Leistungen anbieten soll und dass die oft kritisierte „Gelegenheitsversorgung“ beendet wird, teilen wir voll und ganz. Die Kommission hat dazu gute Vorschläge vorgelegt. […] Die vorgeschlagenen Vorhaltepauschalen sind ein guter Weg, um das Problem der Mengenausweitung in den Griff zu bekommen. […] Auch im Bereich der sektorenübergreifenden Versorgung sehen wir die richtigen Signale: Die vorgeschlagenen Strukturvoraussetzungen für Krankenhäuser des „Level I i“, die eng mit den regionalen Vertragsärzten verzahnt sind und einen pflegerischen Schwerpunkt haben, können einen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung leisten.“
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), meint:
„Positiv ist vor allem die stärkere Ausrichtung auf die Qualität der Krankenhausversorgung. Allerdings müssen qualitative Unterschiede in der Versorgung auch zu Konsequenzen führen. Nur bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Krankenhäuser sollten künftig für die Versorgung der Bevölkerung in Frage kommen. Daher unterstützen wir auch die Vorschläge, die Versorgung zukünftig über Versorgungsstufen und Leistungsgruppen zu organisieren.“
Bei der auf Handwerk spezialisierten Krankenkasse IKK Classic findet man, dass die Vorschläge in die richtige Richtung zeigen. Jetzt komme es darauf an, „dass der Bund stringente, bundesweit einheitliche und bedarfsorientierte Rahmenvorgaben für die Krankenhausplanung der Länder setzt und in der Folge gemeinsam mit allen Beteiligten ausgestaltet“.
Vorstandschef Frank Hippler sagt: „Wir setzen darauf, dass die Länder ihrer Planungsverantwortung nachkommen und den vorgezeichneten Weg mitgehen. Nicht jeder Landkreis braucht sein eigenes Krankenhaus. Was wir aber brauchen, ist eine schnell erreichbare Grundversorgung. Das muss aber nicht immer das Krankenhaus sein.“ Sondern auch das gut ausgestattete regionale, ambulante Gesundheitszentrum.
Und was sagt Gesundheitsminister Karl Lauterbach selbst? Unter anderem das: „Diese Empfehlung wird eine Grundlage für unsere große Krankenhausreform sein. […] Wir haben die Ökonomie zu weit getrieben. Eine gute Grundversorgung für jeden muss garantiert sein und Spezialeingriffe müssen auf besonders gut ausgestattete Kliniken konzentriert werden. Momentan werden zu oft Mittelmaß und Menge honoriert. Künftig sollen Qualität und Angemessenheit allein die Kriterien für gute Versorgung sein.“