„Geld für zahnmedizinische Eingriffe selbst zurücklegen“

BdV empfiehlt Zahnzusatzversicherung nicht für jeden

Eine Zahnzusatzversicherung präventiv für den Fall der Fälle abschließen? Der Bund der Versicherten (BdV) rät davon ab. Vielmehr seien solche Policen nur für Menschen empfehlenswert, „die aufgrund einer schlechten Zahngesundheit“ mit hohen Kosten rechneten. Verbraucher mit guten Zähnen sollten hingegen lieber selbst Geld zurücklegen.
BdV empfiehlt Zahnzusatzversicherung nicht für jeden
© pa / dpa Themendienst | Christin Klose
Eine Zahnärztin behandelt einen Patienten: Die Zahnzusatzversicherung ist die beliebteste Krankenzusatzpolice der Deutschen.

Die Zahnzusatzversicherung ist die beliebteste Krankenzusatzpolice der Deutschen, wie kürzlich eine Umfrage zeigt (wir berichteten) – laut dem Bund der Versicherten (BdV) ein „erstaunliches“ Ergebnis. Denn sie hielten oft nicht das, was sie versprächen.

„Die Kosten für Zahnersatz werden auch von leistungsstarken Tarifen meist nicht vollständig erstattet“, so BdV-Vorständin Bianca Boss. „Nur wenige Zahnzusatztarife sehen mit oder ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung eine Kostenerstattung von 90 bis 100 Prozent für beispielsweise Implantate oder Goldkronen vor. Viel häufiger ist ein Eigenanteil in nennenswerter Höhe selbst zu tragen.“

Ein Eigenanteil ist auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu tragen. Für höherwertigen Zahnersatz kommen da nicht selten Beträge im vierstelligen Bereich zustande. Immerhin: Wer sein Bonusheft regelmäßig führt, kann den Zuschuss auf bis zu 75 Prozent erhöhen.

„Geld für etwaige zahnmedizinische Eingriffe einfach selbst zurückzulegen“

Man könnte also annehmen, so Boss weiter, „dass Zahnzusatzversicherungen den Eigenanteil komplett übernehmen müssten – das ist aber selten der Fall.“ Zudem seien die Prämien „sehr hoch, sodass es für Menschen mit guter Zahngesundheit empfehlenswerter sein kann, Geld für etwaige zahnmedizinische Eingriffe einfach selbst zurückzulegen“, ergänzt die BdV-Vorständin. Wenn man lediglich alle paar Jahre eine Krone oder ein Implantat benötige, sei das die bessere Lösung.

Als Beispiel für einen solchen Fall nennt der BdV einen Sportunfall, bei dem der Betroffene einen Zahn verliert. Habe man ausreichend Geld zurückgelegt, würde der Einsatz von Implantaten nicht im finanziellen Fiasko enden und man hätte sich das jahrelange Zahlen der Prämien gespart. Und wer zusätzlich eine private Unfallversicherung besitze, erhalte möglicherweise auch eine finanzielle Unterstützung bei den Kosten für den Zahnersatz nach einem Unfall, schreibt der Verband weiter.

Bianca Boss‘ Fazit: „Letztlich ist eine Zahnzusatzversicherung nur für Verbraucher und Verbraucherinnen empfehlenswert, die aufgrund einer schlechten Zahngesundheit mit mehreren Behandlungen und hochpreisigem Zahnersatz rechnen. Jedoch ist die Krux: Wer schlechte Zähne hat, dem wird eine Zahnzusatzversicherung meistens verwehrt.“

Darüber hinaus sieht der BdV ein weiteres Problem:

So träten bei schlechteren Verträgen überdies häufig Deckungslücken auf, die zu Schwierigkeiten/ Kürzungen im Leistungsfall führten. Unter anderem könne die Kostenerstattung auf eine bestimmte Anzahl von Implantaten pro Kiefer beschränkt sein – oder es könne Leistungsausschlüsse für laufende Behandlungen oder fehlende Zähne geben. Für den BdV steht deshalb fest: „Generell zählen Zahnzusatzversicherungen zu den grundsätzlich weniger wichtigen bis unwichtigen Versicherungen. Weitaus notwendiger sind Versicherungen, die zur Absicherung des Lebensstandards notwendig sind – also Risiken wie Haftpflichtschäden, Arbeitskraftverlust oder Pflegebedürftigkeit absichern.“

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Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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