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Wichtiger Schutz für Ihre Gewerbekunden

Tätigkeitsschäden in der Betriebshaftpflicht – bei andsafe schon drin

Ein guter Versicherungsschutz für Unternehmen sollte alle relevanten Risiken abdecken. Deshalb schließt die Betriebshaftpflicht von andsafe auch Tätigkeitsschäden mit ein. Besonders für Handwerksbetriebe, die regelmäßig Arbeiten an fremdem Eigentum ausführen, ist das enorm wichtig, denn ohne diesen Schutz können sie im Ernstfall auf hohen Kosten sitzenbleiben.
© gpointstudio / freepik.com
Eine gute Betriebshaftpflicht sollte auch Tätigkeitsschäden abdecken.

Grundsätzlich ist für jedes Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) unerlässlich: Sie schützt Gewerbetreibende vor Schadenersatzansprüchen Dritter und wehrt diese gegebenenfalls gerichtlich ab. Was viele aber nicht wissen: Nicht jede BHV zahlt auch automatisch für sogenannte Tätigkeits- oder Bearbeitungsschäden. Häufig sind diese nur als Zusatzbaustein versicherbar – und das in der Regel auch nur bis zu einer maximalen Entschädigungsgrenze.

Bei andsafe, dem Digitalversicherer aus dem Haus der Provinzial, ist das anders: Hier genießen Ihre Firmenkunden auch bei Tätigkeitsschäden den vollen Versicherungsschutz – denn dieses Risiko ist in der BHV von andsafe bereits eingeschlossen. Und das ganz ohne Sublimits. Das heißt, der Versicherungsschutz gilt bis zur vollen Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Außerdem umfasst er alle Mitarbeiter eines Betriebs.

Was sind Tätigkeitsschäden?  

Unter Tätigkeitsschäden versteht mal im allgemeinen Schäden an fremdem Eigentum und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die durch eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit an diesen Sachen entstehen. Unter diese Definition fallen jedoch nicht nur alle Schäden, die an den Sachen entstehen, an denen die Arbeit ausgeführt wird. Auch direkt angrenzende Gegenstände gehören dazu.

Ein Tätigkeitsschaden liegt also zum Beispiel vor, wenn ein Installateur bei einem Kunden eine neue Dusche einbaut und dabei mit einem Werkzeug die Bodenfliesen daneben beschädigt. Oder wenn ein Elektriker eine Lampe repariert und dabei den Parkettboden mit seiner Leiter zerkratzt.

Wichtig zu wissen: Tätigkeitsschäden sind von sogenannten Erfüllungsschäden aus einer nicht erfolgen Vertragserfüllung abzugrenzen. Diese sind vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen. Von einem Erfüllungsschaden spricht man, wenn zum Beispiel mit einem Baubetrieb die Verlegung einer Wasserleitung vertraglich vereinbart worden war, der Auftrag dann aber nicht oder nicht korrekt ausgeführt wurde.

Wer benötigt einen Schutz gegen Tätigkeitsschäden?

Der Schutz ist prinzipiell für alle Unternehmen sinnvoll, – vor allem aber für Handwerksbetriebe, die regelmäßig Arbeiten (Bearbeitung / Reparaturen) an und mit fremden Sachen durchführen. Ohne eine entsprechende Absicherung können auf solche Betriebe im Schadenfall schnell erhebliche Kosten zukommen, die unter Umständen sogar in den Ruin führen können. Man denke nur an einen Dachdecker, der beim Verschweißen einer neuen Bitumenbahn auf dem Dach eines Supermarkts mit seinem Brenner ein Feuer auslöst.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Die Betriebshaftpflichtversicherung von andsafe ist dafür konzipiert, alle Ansprüche zu decken, die ein Betrieb an seinen Versicherer hat. Daher können Ihre Firmenkunden je nach Bedarf eine Deckung von bis zu 10 Millionen Euro konfigurieren. Ein ausreichender Schutz vor möglichen Rechtsansprüchen ist ab mindestens 3 Millionen Euro Versicherungssumme gewährleistet.

>> Sie wollen Vertriebspartner bei andsafe werden? – Mehr unter: https://andsafe.de/vertriebspartner-werden/

>> Sie haben Fragen oder Anregungen? – E-Mail an: ed.efasdnaobfsctd-51f1ab@ecivressbeirtrev

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