Bernd Hegemann ist entsetzt: „Es wird immer schlimmer“, sagt der Meister eines Betriebs für Sanitärhandwerk. „In den letzten Monaten häufen sich diese Vorfälle, und es gibt kaum noch einen Betrieb, der bisher davon verschont wurde.“ Hegemann spricht im „Hamburger Abendblatt“ über eine regelrechte Serie nächtlicher Einbrüche, denen im vergangenen Winter zahlreiche Handwerkerfahrzeuge im Südosten der Hansestadt zum Opfer fielen. „Wir fahren doch mit richtigen Kapitalbomben durch die Gegend“, sagt Hegemann.
Und tatsächlich karren vor allem Sanitärbetriebe und das Elektrohandwerk Ausrüstungsgegenstände von gut und gerne 10.000 Euro und mehr durch die Landschaft – weshalb sie bei Gaunern auch ganz oben auf der Liste stehen.
Die Chance, den Tätern, nun ja, das Handwerk zu legen, ist minimal: Die Aufklärungsquote bei Autoaufbruch dümpelt seit Jahren an der 10-Prozent-Marke herum, wie Daten des Bundeskriminalamtes zeigen. „Wir beobachten bei Handwerksfahrzeugen und Anhängern eine deutliche Zunahme an Diebstählen“, bestätigt Marco Latten, Verkaufschef bei der Gewerbeversicherungsplattform Thinksurance, einen beunruhigenden Trend, der selbstverständlich nicht nur für das eingangs zitierte Hamburg gilt.
Betriebe können sich immerhin davor schützen, dass ihr Werkzeug oder auch wertvolle Bauteile für ihre Kunden aus dem eigenen Kastenwagen entwendet werden – zum einen durch Vorsichtsmaßnahmen oder – wenn das nicht funktioniert hat oder nur mittelmäßig beherzigt wurde – mit einer gewerblichen Autoinhaltsversicherung, auch Werkverkehrsversicherung genannt.

Und die Police geht dabei noch über die Abdeckung von Schäden durch Einbruchdiebstahl hinaus. So ist das mobile Inventar auch dann versichert, wenn das komplette Fahrzeug unfreiwillig den Besitzer wechselt, Güter nach einem Unfall beschädigt werden, Naturereignisse, Brände oder Explosionen auftreten, Raub und räuberische Erpressung geschehen – oder einfach nur etwas schiefgeht beim Be- und Entladen.
Im Regelfall gehe es allerdings um den Aufbruch von Kraftfahrzeugen, skizziert Christiane Hauke das Schadenbild in der betrieblichen Autoinhaltsversicherung der VHV Versicherung. „Vom Schadenfall betroffen ist in erster Linie das Eigentum der Firma, insbesondere Werkzeuge“, fügt die Leiterin Sach-Firmen Vertrag bei der VHV hinzu. Im Eigentum des Versicherungsnehmers stehende Vorräte seien hingegen weniger betroffen. „Ausnahmen sind teure Rohstoffe wie zum Beispiel Dachrinnen aus Kupfer“, weiß Hauke.
„Bei uns werden die Schadenfälle Diebstahl und Transportmittelunfall beobachtet“, berichtet Jürgen Segerath, Abteilungsleiter Sach beim Maklerpool Wifo. Und auch bei der Ergo in Düsseldorf heißt es, dass es sich „in der Hauptsache um Einbruch -/ Diebstahlschäden handelt bei über Nacht abgestellten Fahrzeugen oder Diebstahl des gesamten Fahrzeugs“, wie eine Konzernsprecherin erklärt. Weitaus seltener sei bei Ergo dagegen eine Notbremsung schuld daran, dass transportierte Güter und Werkzeuge beschädigt würden.
Sind viele Handwerker schlichtweg unvorsichtig? Zumal schon der Fahrstil der Zunft keinen sonderlich guten Ruf genießt. Nein, findet Marco Latten von Thinksurance und regt an, sich einmal in den Handwerksalltag zu versetzen: „Dass Firmenfahrzeuge täglich nach Ende der Tätigkeit komplett entladen und am nächsten Morgen wieder beladen werden, ist utopisch.“
Umso wichtiger sei ein voller Schutz, denn der Fahrzeuginhalt sei existenziell, betont Latten. Zum Leistungsumfang einer guten Autoinhaltsversicherung gehört demnach die Absicherung der im Fahrzeug oder Anhänger gelagerten und transportierten Güter gegen Schäden, inklusive Diebstahl – gemeint sind hier laut dem Gewerbe-Experten sowohl Arbeitsmaterialien, Werkzeuge und Ersatzteile als auch Verkaufs- und Reparaturware oder eingekaufte Rohstoffe und Zubehörteile, wie etwa Badarmaturen oder Heizkessel.
So weit, so gut. Doch bevor die Absicherung all dieser Güter in trockenen Tüchern ist, bedarf es vor allem der Aufklärung durch Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Denn: In vielen Handwerksbetrieben werde irrtümlicherweise angenommen, über die Kaskoversicherung abgesichert zu sein, weshalb oft auf eine Autoinhaltsversicherung verzichtet werde, wie Marco Latten sagt.
Allerdings besteht der Kasko-Schutz nur für Schäden am Fahrzeug und für Teile, die fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Ist diese grundsätzliche Fehleinschätzung erfolgreich aus dem Weg geräumt, müssen Maklerinnen und Makler mit ihren Mandanten natürlich noch in die Details einsteigen: Auf welche Kriterien gilt es also beim Abschluss einer Werkverkehrsversicherung zu achten?

Nun, da wäre zunächst die Frage der angemessenen Versicherungssumme – diese bildet schließlich die Basis für die zu zahlende Prämie, so zum Beispiel auch bei der VHV. „Ausgehend von einer Versicherungssumme von 10.000 Euro beträgt der Jahresbeitrag 357 Euro inklusive Versicherungssteuer“, berichtet Managerin Christiane Hauke.
Ihr Branchenkollege Marco Latten hält eine konkrete und pauschale Kostenschätzung für schwierig, weil neben der Versicherungssumme „weitere typische Faktoren wie Vorschäden, Selbstbehalte oder auch Rabatte für Meisterbetriebe und Mitglieder in Versorgungswerken“ ins Spiel kämen. Schließt der Versicherungsnehmer eine Versicherungssumme von 10.000 Euro ab – ohne Selbstbehalt und Vorschäden –, dann bewege sich die Prämie aber „für gewöhnlich grob zwischen 175 und 300 Euro im Jahr“, so Latten.
Bei der Tarifauswahl gibt es zunächst den Weg, sich auf die Versicherungssumme zu konzentrieren, „die sich aus den Werten ergibt, die sich typischerweise zusammengenommen in einem Fahrzeug befinden“, fährt der Thinksurance-Mann fort. Beim zweiten Weg stünden Tages- beziehungsweise Ladungsmaximum im Vordergrund und der dritte Weg stelle Pauschal-Entschädigungen in Aussicht.
Beim Maklerpool Wifo etwa führt der zweite Weg – das „vereinbarte Tagesmaximum“ – zur Versicherungssumme. Unter Tagesmaximum versteht die Wifo den Gesamthöchstladungswert aller an einem Tag unterwegs befindlichen Kraftfahrzeuge. Im Klartext: Der Versicherer haftet für den entstandenen Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme (Tagesmaximum). Bei einem Tagesmaximum von 15.000 Euro und dem Geltungsbereich Deutschland ergibt das eine Prämie von 200 Euro, sagt Wifo-Mann Jürgen Segerath. Hinzu kommen hier noch 19 Prozent Versicherungssteuer, sodass am Ende 238 Euro Prämie zu Buche stehen. „Weiterhin sollte der Versicherungsschutz auch für dauerhaft im Fahrzeug oder Anhänger verbleibende Gegenstände gelten“, empfiehlt Segerath. Wichtig sei auch, dass Güterfolgeschäden mitversichert seien, falls durch einen Schaden weitere Kosten entstehen.
Maklerinnen und Makler sollten nach Darstellung von VHV-Expertin Christiane Hauke auch darauf achten, „dass das oftmals nach den Versicherungsbedingungen ausgeschlossene Aufbrechen von Kraftfahrzeugen und der damit einhergehende Diebstahl während der Nachtzeit versichert ist“. Ein weiterer wichtiger Hinweis: Sofern der Versicherungsnehmer fremdes Eigentum gegen Entgelt transportieren und versichern möchte, so benötigt er eine gesonderte Transportversicherung.
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