Frank Grund, oberster Versicherungsaufseher bei der Finanzaufsicht Bafin, hatte bereits angekündigt, die Kosten von Lebensversicherungen in diesem Jahr verstärkt ins Visier zu nehmen (wir berichteten) – und nun macht die Behörde mit ihrem Vorhaben offenbar ernst: „Wenn Lebensversicherungen zu viel kosten“, lautet die ungewöhnlich deutlich formulierte Überschrift, die auf Seite 12 des aktuellen „Bafin-Journals“ prangt (Download hier).
Hohe Kosten könnten „ein Zeichen für Mängel in den Produktfreigabeverfahren sein und dafür, dass Versicherer Interessenkonflikte im Vertrieb nicht gut genug im Griff haben“, schreiben die Autoren Guido Werner und Roland Paetzold vom Grundsatzreferat Lebensversicherungen. Zudem könnten hohe Kosten „darauf hindeuten, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis von Versicherungsanlageprodukten nicht angemessen ist“.
Dass die Autoren die Kosten von Lebensversicherungen vielerorts für zu hoch halten, begründen sie mit den Ergebnissen einer branchenweiten Bafin-Abfrage unter deutschen Lebensversicherer aus dem vergangenen Jahr. Darin hatte sich die Behörde nach den Effektivkosten und weiteren Informationen zur Kostenbelastung für die drei am meisten verkauften Produkte erkundigt. „Die Abfrage fördert bei einigen Unternehmen Verbesserungsbedarf zutage“, schlussfolgern Werner und Paetzold – sowohl im Produktfreigabeverfahren als auch beim Umgang mit „potenziellen Interessenkonflikten im Vertrieb“, wie es heißt.
Was ergab die Abfrage der Bafin konkret?
Zunächst konstatieren die Autoren, dass die Effektivkosten der betrachteten Produkte sehr unterschiedlich ausfielen – sie geben an, wie stark die jährliche Rendite eines Versicherungsanlageprodukts durch die insgesamt anfallenden Kosten gemindert wird. In einem Beispiel der Autoren wirkt sich dieser Effekt nun so aus: Bei einem Eintrittsalter von 37 Jahren und eine Vertragslaufzeit von 30 Jahren betragen die Effektivkosten der meistverkauften fondsgebundenen Produkte im gewichteten Mittel 1,90 Prozent. Fächert man diesen Durchschnittswert etwas genauer auf, ergibt sich laut Bafin dieses Bild: Bei 25 Prozent der Produkte sind die Effektivkosten niedriger als 1,30 Prozent, bei 50 Prozent niedriger als 1,64 Prozent und bei 75 Prozent niedriger als 2,35 Prozent – was im Umkehrschluss bedeutet: 25 Prozent der Verträge haben Effektivkosten von mehr als 2,35 Prozent.
Dabei gilt: „Je kürzer die Vertragslaufzeit ist, desto höher sind tendenziell die Effektivkosten“, berichten die Autoren. Und weiter: „In der fondsgebundenen Lebensversicherung liegen sie signifikant über den Werten der klassischen Lebensversicherung. Bei allen Eintrittsalter-Laufzeit-Kombinationen gibt es Lebensversicherer, bei denen die Effektivkosten der meistverkauften fondsgebundenen Produkte oberhalb von 4 Prozent liegen.“ Für die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer bedeute das, dass sie erst dann einen Anlagegewinn erzielten, wenn die zugrundeliegenden Kapitalanlagen entsprechend hohe Renditen erreichten, wie die Autoren betonen.
Unbekannte Rückvergütungen im Visier der Bafin
Neben den Effektivkosten hat die Bafin auch Informationen zu Rückvergütungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) – kurz Fondsgesellschaften – bei den Lebensversicherern erfragt. Hintergrund: Bei vielen Fonds, die in fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen verwendet werden, zahlen die Fondsgesellschaften Rückvergütungen, sogenannte Kickbacks, an die Lebensversicherer oder auch an die Vermittler, die die Fonds für ihre Kunden ausgewählt haben. Laut Bafin passiert das bei etwa einem Drittel der neu abgeschlossenen Fondspolicen und macht im gewichteten Mittel pro Jahr knapp über 0,30 Prozent des Fondsguthabens aus – in der Spitze sogar bis über 1,20 Prozent.
Seite 2: Welche Maßnahmen leitet die Bafin aus den Ergebnissen ab?
Da die Rückvergütungen nach Bafin-Angaben in immerhin 19 Prozent der Fälle direkt an die Vermittler fließen, jedoch die konkrete Höhe nur etwas weniger als der Hälfte der Lebensversicherer bekannt ist, kommen die Autoren zu dieser Schlussfolgerung: „Das weist darauf hin, dass es für einige Lebensversicherer nur eingeschränkt möglich ist, etwaige Interessenkonflikte im Vertrieb zu identifizieren und die gesetzlichen Vorgaben zur Vertriebsvergütung umzusetzen.“
„Verlockung groß, den Fonds mit den höchsten Rückvergütungen zu empfehlen“
Und wie ein derartiger Interessenkonflikt aussehen könnte, beschreiben die Autoren in deutlichen Worten: Erhält also ein Vermittler bei einem fondsgebundenen Produkt Rückvergütungen der Fondsgesellschaften, so sei für ihn „die Verlockung groß, Kundinnen und Kunden den Fonds mit den höchsten Rückvergütungen zu empfehlen“. Solche Interessenkonflikte einzuschätzen und angemessen mit ihnen umzugehen, so die Autoren weiter, sei für den Lebensversicherer nur dann möglich, wenn er die Höhe der Rückvergütungen kenne.
Hinzu komme, dass Rückvergütungen an die Vermittler nicht den Überschuss des Lebensversicherers erhöhten – und damit auch nicht die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer. Sie stellen demnach vielmehr de facto eine zusätzliche Vertriebsvergütung dar, die aus der Managementgebühr der Fondsgesellschaft finanziert werde und erhöhe „daher tendenziell die Kosten des fondsgebundenen Lebensversicherungsprodukts“. Dadurch erhöhe sich die Gefahr, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis aus der Perspektive der Versicherungsnehmer nicht mehr angemessen sei, so die Autoren.
Was macht die Bafin aus den Ergebnissen?
Was die Bafin nun mit diesen Erkenntnissen anfängt, wird im Beitrag der Autoren nicht genannt. So oder so dürfte die Behörde den Versicherern damit klar gemacht haben, dass sie hier ein Problem sieht, um das sie sich kümmern möchte.
Immerhin dürften die Versicherer aber die Erkenntnis aus dem Beitrag ziehen, dass die Bafin bei einem durchschnittlichen Effektivkostensatz von 1,9 Prozent keinen Ärger machen wird, denn solche Werte „erscheinen bei den längeren Laufzeiten angesichts dieser Zielsetzung vertretbar“, wie es im Text heißt. Sprich: Es sind die deutlichen Ausreißer nach oben, die den Aufsehern ein Dorn im Auge sind. Die höheren Effektivkosten in der Spitze ließen „ernsthaft daran zweifeln, dass die Produktfreigabeverfahren den Interessen, Bedürfnissen und Merkmalen des Zielmarktes ausreichend Rechnung getragen haben – so, wie es die Wohlverhaltensregeln vorgeben“, so die unverhohlene Warnung der Finanzaufsicht.