Nein, das ist keine schöne Überraschung, die Bernd und Hertha Ornitz (Namen geändert) in ihrem Garten erleben. In der Nacht davor ist Orkan Zeynep durchs Land gefegt. Dabei hat er auf dem Holzhof nebenan ein Dach aus Wellblech gelöst und durch die Gegend gewirbelt. Jetzt liegt es im Schrebergarten der Ornitzes. Der Zaun und zwei Obstbäume sind platt. Ein Apfel und eine Sauerkirsche.
Anfragen bei Versicherern deuten an, dass der Fall von einigen Komponenten abhängt. Wobei die Sache mit dem Zaun noch einfach ist. Der gehört dem Holzhof. Und wenn dieser (idealerweise) eine Gebäudeversicherung hat, gilt die im Normalfall auch für den Zaun. Wichtig ist aber, dass auch Sturm und Hagel versichert sind. Die dafür mindestens nötige Windstärke 8 hatte Zeynep ja zweifelsohne locker erreicht.
Bei der von uns angefragten Ergo weist man zugleich auf die Folgeschäden hin. So heißt es in einer Mail:
Der Wiederaufbau des Gebäudedachs ist versichert. Durch das abgedeckte Dach wird Regenwasser in das Innere des Gebäudes gelangen. Die Schäden an der Betriebseinrichtung, Waren und Vorräten sind durch die Geschäftsversicherung (=gewerbliche Inhaltsversicherung) gedeckt.
Damit dürfte der Holzhof aus dem Schneider sein und der Zaun bald wieder dastehen. Aber was ist mit den Obstbäumen? Bei der Ergo heißt es dazu: „In diesem konkreten Fall wird der Obstbaum über die Versicherung des anderen Grundstücks ersetzt, sofern eine Versicherung besteht und der Leistungsumfang dies vorsieht.“ Hätten die Bäume hingegen dem Holzhof gehört, hätte die Ergo neue Setzlinge bis 5.000 Euro bezahlt. Das ist aber nicht der Fall.
Damit bleibt zu hoffen, dass Familie Ornitz ihren Garten versichert hat. Hat sie aber nicht. Denn es handelt sich um einen Schrebergarten am Rande der Stadt. Selbst wenn die Eheleute eine Wohngebäudeversicherung hätten, würde die nicht für einen räumlich getrennten Garten gelten. Und erst recht nicht für Bäume. So heißt es von der Huk: „Bäume sind weder versicherte Gebäudebestandteile noch mitversichertes Zubehör, mithin keine versicherten Sachen.“ Beheben könnte den Mangel der Zusatzbaustein „Wohngebäude Plus“. Dann wäre es versichert, die alten Bäume zu entsorgen und neue Setzlinge zu pflanzen. Aber eben auch nur, wenn der Garten an das versicherte Wohnhaus grenzt.
Seite 2: Wie man den Wert von Obstbäumen überschlagen kann
Schrebergärten lassen sich mit einer Gartenversicherung abdecken (Alternativname: Laubenversicherung). Die gilt auch für Bäume. Wobei man aber darauf achten muss, dass sie insbesondere auch für Sturm und Hagel greift.
Familie Ornitz hat keine Gartenversicherung, damit wären die Bäume theoretisch verloren. Doch die Huk führt einen interessanten Gedanken ins Feld, nämlich Paragraf 836 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der besagt: Wenn sich Teile von einem Gebäude ablösen und eine Sache beschädigen, muss der Gebäudeeigentümer den Schaden bezahlen. Und dann würde die entsprechende Haftpflicht greifen, in diesem Fall die des Holzhofs. Es sei denn, das abgelöste Teil war sorgfältig und einwandfrei angebracht und ordentlich gepflegt (dann wäre der Sturm einfach zu stark gewesen), aber das müsste der Hauseigentümer beweisen.
Nun gehören Obstbäume allerdings zu jenen seltenen Gegenständen, deren Wert in den ersten Jahren steigt. Die ersten zählbaren Früchte hängen meist erst nach Jahren dran. Ein Setzling ist damit gar kein vollwertiger Ersatz. Dem könnte man einerseits mit der „Methode Koch“ Rechnung tragen. Das ist eine rechtlich anerkannte, aber komplizierte Methode, den Zeitwert eines Baumes zu errechnen. Einen Eindruck davon gibt es hier.
Bernd Ornitz weiß sich anders zu helfen. Im Internet findet er eine Daumenformel, die ein rheinischer Kleingartenverein veröffentlicht hat. Demnach steigt der Wert eines Obstbaums in den ersten zehn Jahren auf etwa das 2,5-Fache seines Kaufpreises. Danach sinkt er wieder. Ornitz veranschlagt Setzlinge aus der Baumschule mit je 30 Euro und erhält so einen Wert für die zehnjährigen Bäume von insgesamt 150 Euro. Das schreibt er dem Holzhof, der daraufhin den Betrag umgehend ohne Probleme bezahlt. Direkt.
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