„Künstlicher Handlungsdruck“

Provisionen der Lebensversicherer – BVK sieht keine Fehlanreize

Die Pläne der Finanzaufsichtsbehörde Bafin, die Provisionen für Lebensversicherungen künftig genauer überprüfen zu wollen, stößt beim Vermittlerverband BVK auf wenig Verständnis. Hier werde bloß ein „künstlicher Handlungsdruck“ aufgebaut, kritisiert BVK-Präsident Michael Heinz.
© BVK
Michael Heinz ist Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) liegen nach eigener Auskunft derzeit keine Anhaltspunkte für weit verbreitete Fehlanreize und gesetzeswidrige Interessenkonflikte beim Vertrieb von Lebensversicherungen vor. Deshalb sehe man auch keinen Handlungsdruck zu einer Überprüfung der Provisionen in der Leben-Sparte, betonte BVK-Präsident Michael Heinz am Freitag in einer Mitteilung.

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Der Vermittlerverband reagiert damit auf die Ankündigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), im neuen Jahr die Kosten von kapitalbildenden Lebensversicherungen genauer unter die Lupe nehmen zu wollen. Frank Grund, der oberste Versicherungsaufseher der Bafin, hatte dazu gegenüber der Nachrichtenagentur dpa erklärt: „Eine große Rolle spielen nach wie vor die Vertriebskosten. Wir werden uns genau anschauen, inwieweit hier die Vorschriften zur Vermeidung von Fehlanreizen eingehalten werden.“

Grunds Vorhaben wird inzwischen auch vom Bund der Versicherten (BdV) unterstützt: „Es ist längst an der Zeit, dass eine selbstbewusste Aufsichtsbehörde der Provisionsabzocke bei Versicherungen den Kampf ansagt“, findet Axel Kleinlein, der Vorstandssprecher des BdV (wir berichteten).

BVK sieht keinen Grund zur Prüfung

Auch Sicht von BVK-Präsident Michael Heinz wird hier nur ein künstlicher Handlungsdruck seitens selbsternannter Verbraucherschützer aufgebaut. „Selbst die alte Bundesregierung konnte sich nicht zu einem Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen durchringen und auch die neue Ampel-Koalition greift dieses Thema bisher nicht auf.“ Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), so Heinz, verpflichte Versicherungsunternehmen immerhin dazu, ihre Vertriebsvergütungen so zu gestalten, dass keine Anreize für die Versicherungsvermittlung geschaffen würden, Kunden nicht bedarfsgerechte Produkte zu empfehlen oder zu vermitteln. Insofern bestehe auch kein Grund zu einer Überprüfung.

Qualität vor Quantität

Der BVK empfiehlt allerdings, stärker qualitative Elemente bei der Vertriebsvergütung zu berücksichtigen, wie etwa die Kundenzufriedenheit und die Weiterempfehlungsquote von Vermittlern. Auch sollten Zusatzvergütungen nicht allein an das Erreichen bestimmter quantitativer Ziele geknüpft werden.

„Dies entspricht auch viel eher unserem Verständnis eines ehrbaren Versicherungskaufmanns und unseres BVK-Berufsbilds“, so Verbandspräsident Heinz. „Sollten bei Versicherern gesetzeswidrige Vertriebsgestaltungen festgestellt werden, müssten auch die Vermittler adäquate Kompensationen erhalten. In diesem Kontext problematisch sind die Usancen von Strukturvertrieben.“

Autor

Achim

Nixdorf

Achim Nixdorf war von April 2019 bis Mai 2024 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

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