Ob eine fondsgebundene Rentenversicherung oder ein Direktinvestment in Investmentfonds die bessere Variante darstellt, hängt stets von verschiedenen kundenindividuellen und systemrelevanten Faktoren ab. Eine pauschale Antwort gibt es daher nicht. Kriterien wie der Anlagehorizont, die gewünschte Flexibilität, die Qualität der ausgewählten Fonds, steuerliche Faktoren und nicht zuletzt natürlich die Kosten müssen bei der Entscheidung miteinbezogen werden.
„Im direkten Vergleich schneidet die Fondspolice immer dann besser ab, wenn die steuerlichen Vorteile die Kosten des Versicherungsmantels übertreffen“, sagte Fondsexperte Michael Hauer vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) bereits vergangenes Jahr in Pfefferminzia. In diesem Beitrag stehen daher die steuerlichen Vorgaben im Fokus.
Bei einem Fondssparplan genießen Anleger je nach Art des gewählten Investments verschieden hohe Teilfreistellungen. So müssen sie 15 Prozent der Erträge bei Mischfonds nicht versteuern, wenn der Fonds mindestens 25 Prozent Aktienanteil aufweist. Bei Aktienfonds sind es 30 Prozent, bei Immobilienfonds 60 Prozent und bei Immobilienfonds mit ausländischen Immobilien 80 Prozent Teilfreistellung. Voraussetzung dabei: All diese Fonds verfügen im Portfolio über mindestens 51 Prozent ihres jeweiligen Schwerpunktes. Für Rentenfonds gibt es keine Teilfreistellungen. Die Abgeltungssteuer beträgt generell 25 Prozent, wobei Anschaffungskosten, also der Ausgabeaufschlag, gegengerechnet werden dürfen.
Bei der Fondspolice können Anleger hingegen mit einer pauschalen Teilfreistellung in Höhe von 15 Prozent rechnen, wenn die Erträge aus Investmentfonds stammen. Im Vergleich scheint hier also die Fondspolice den Kürzeren zu ziehen, allerdings können die 15 Prozent mit weiteren steuerlichen Vorteilen wie dem Halbeinkünfteverfahren kombiniert werden. Voraussetzung dafür ist eine Kapitalauszahlung nach 12 Jahren und ein Lebensalter von mindestens 62 Jahren. Dann muss nur die Hälfte des Ertrags nach jeweiligem individuellem Steuersatz des Anlegers versteuert werden. Der Solidaritätszuschlag wird hier innerhalb der Freigrenzen in voller Höhe erstattet. Sind diese Voraussetzungen bei Ablauf der Fondspolice nicht erfüllt, werden alle anfallenden Kosten gegengerechnet. Als Bemessungsgrundlage der steuerpflichtigen Erträge gilt der Unterschiedsbeitrag minus 15 Prozent. Sämtliche anfallende Kosten sind somit indirekt von der Steuer befreit.
Kann die pauschale Teilfreistellung in Höhe von 15 Prozent mit dem Halbeinkünfteverfahren kombiniert werden, hat die Fondspolice gegenüber der Direktanlage in vielen Fällen die Nase klar vorn. Ein Beispiel von fondspolicen-analyse.de kommt bei einem Jahresbeitrag von 1.200 Euro, einer Laufzeit von 30 Jahren, einer Wertentwicklung von 6 Prozent und weiteren Annahmen (darunter einem persönlichen Steuersatz von 27 Prozent) auf eine Auszahlung von 89.365 Euro beim Sparplan und 93.154 Euro bei der Fondspolice – ein Plus von 4,2 Prozent im direkten Vergleich.
>>Seite 2: Weitere steuerliche Unterschiede
Während der Laufzeit fällt bei Fondspolicen keine Besteuerung an. Anders beim Fondsdepot. „Bei ausschüttenden Fonds werden die Dividenden besteuert, bei thesaurierenden Fonds greift die Vorabpauschale“, sagt Jürgen Henzler, Leiter dezentraler Vertrieb der Alten Leipziger. Zudem müsse bei einem Wechsel der Fonds oder einem Rebalancing auf die bis dato erzielten Erträge jeweils Abgeltungssteuer plus gegebenenfalls Solidaritätszuschlag bezahlt werden. „All dies kommt bei einem Versicherungsmantel nicht vor, lediglich bei Teilauszahlungen wird in beiden Anlageformen Abgeltungsteuer fällig“, so Henzler.
Der Experte nennt noch einen weiteren Vorteil nach Ablauf der Laufzeit: „Eine lebenslange Verrentung ist bei einem Fondsdepot nicht möglich, bei einer Fondspolice schon. So unterliegen lediglich die Erträge während der Rentenbezugszeit einer Besteuerung“, betont Henzler. Im Todesfall zahlt der Versicherer zudem die Erträge einkommensteuerfrei aus, während Erben eines Fondsdepots Abgeltungssteuer bei Verkauf des Depots bezahlen müssen. Die Alte Leipziger hat hier ein Rechentool für Vermittler eingerichtet, das einen Vergleich zwischen einer Fondspolice und einem vergleichbaren Fondsdepot erlaubt.
Was ändert sich an dieser Abwägung, wenn die Fondspolice eine [link_ad url=“https://www.vermittlerportal.de/leben/leben-private-altersvorsorge/leben-private-absicherung/leben-alfonds?utm_source=pfefferminzia&utm_medium=sidebar&utm_campaign=alfonds_nav“]Nettopolice[/link_ad] ist, also keine Provisionsbestandteile enthält? Rein steuerlich ändert sich dabei nichts, wohl aber bei den Kosten. Denn für ein Fondsdepot fallen jährliche Depotkosten, Transaktionskosten für An- und Verkäufe während der Laufzeit und Kosten bei Kauf und Verkauf von ETFs an, zudem üblicherweise Ausgabeaufschläge oder ein jährliches Serviceentgelt plus Umsatzsteuer.
Die Fondspolice weist demgegenüber Verwaltungskosten und laufende sonstige Kosten aus. Diese sind bei einem Nettotarif geringer als bei provisionsgebundenen Tarifen, allerdings fällt entweder ein Serviceentgelt für die Vermittlung über einen Versicherungsmakler mittels einer Vergütungsvereinbarung an oder ein Honorar bei der reinen Beratung eines Honorarberaters.
Auch hier gilt: Pauschale Aussagen sind nicht möglich, aber tendenziell gilt, dass insbesondere bei langen Laufzeiten und höheren Anlagebeiträgen Nettopolicen letzten Endes meist günstiger als die provisionsgebundenen im Vertrieb immer noch wesentlich gebräuchlicheren Varianten ausfallen.
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Eine Antwort
Die Beitragshöhe ist ebenfalls ein wesentlicher Faktor! Auch bei geringen Steuervorteilen ist der Versicherungssparplan günstiger, da in diesem Fall meistens im Ruhestand die Rente steuerfrei ausbezahlt wird! Das ein Honorarberater einen Sparplan bis € 50,oo mtl. günstiger anbieten kann, halte ich für ein Gerücht. Bei Stornos ist die Beitragszahlung einer „normalen“ Versicherung beendet. Gerichtsurteile haben aber Honorarzahlungen auch nach Beendigung des Vertrages bestätigt.
Das der Markt kein Interesse an Honorarberatung hat, ist nach 10 Jahren gratis Dauerwerbung -gleichzeitigem Bashing der Makler etc. i sämtlichen Medien und ca. 300 Beratern SONNENKLAR. Da nehmen natürlich einige Clevere diese Werbung zu Mehrgeschäft wahr und erzählen den Leuten das dies ach so toll ist. Da bin ich mir ziemlich sicher, dass ich die Mehrheit dieser Verträge locker toppen kann. Sollten Kunden das lesen, ich überprüfe in 5 Minuten am Telefon KOSTENFREI Ihre Unterlagen!