Die Gaspreise werden in diesem Jahr steigen. Grund dafür ist zum einen der Einkaufspreis seitens der Versorger und zum anderen verteuert die Abgabe auf den Ausstoß von Kohlendioxid die fossilen Brennstoffe. Durch einen Wechsel des Gasversorgers können Kunden diese Situation entschärfen und Geld sparen, so der Rat der Verbraucherzentrale Hamburg.
Demnach unterscheiden sich die Gastarife in ihrer Höhe oft beträchtlich. Gleichzeitig gebe es (noch) viele günstigere Angebote am Markt. Die Suche nach einem neuen Anbieter lohne sich also. Insbesondere deshalb, weil Privathaushalte in nächster Zeit vermutlich mit weiteren Preissteigerungen rechnen müssten.
Die Hamburger Verbraucherschützer weisen aber auch darauf hin, dass bei einem Wechsel des Gasversorgers einiges zu beachten ist. Dazu zählen zum Beispiel die Kündigungsfristen. Diese seien von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. In einem Grundversorgungstarif des örtlichen Stadtwerks oder eines großen Verbundunternehmens stellen die Verbraucherschützer oft besonders hohe Preise fest. Die Kündigungsfrist betrage zwei Wochen.
In anderen Tarifen des Grundversorgers oder in den Angeboten anderer Anbieter seien die Preise meist günstiger. Preisänderungen können nicht so einfach vorgenommen werden. Allerdings müsse der Kunde dafür eine längere Vertragslaufzeit akzeptieren. Wenn hier nicht fristgemäß gekündigt werde, könne sich der Vertrag leicht um weitere zwölf Monate verlängern.
Bereits ein günstigerer Tarif beim Grundversorger bringe meist schon eine spürbare Ersparnis. Oft seien andere Anbieter noch deutlich günstiger. Eine Informationsquelle seien Vergleichsportale im Internet. Hier können zwei bis drei Portale sinnvoll sein. Zudem seien für den Kunden die richtigen Voreinstellungen in der Suchfunktion wichtig.
Im Gegensatz zu Hauseigentümern können Mieter ihren Anbieter nur dann selbst bestimmen, wenn eine Gastherme in der Wohnung installiert ist, so der Hinweis der Verbraucherzentrale Hamburg. In allen anderen Fällen kann ein Gespräch mit dem Vermieter sinnvoll sein. Dabei würde er in seinem eigenen Interesse handeln. Denn aufgrund des sogenannten Wirtschaftlichkeitsgebots sei es Vermietern rechtlich untersagt, überhöhte Preise per Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen.
Doch nicht nur der Wechsel des Gasanbieters kann die Energiekosten senken. Richtiges Heizen, Lüften, eine gute Wärmedämmung und andere Modernisierungsmaßnahmen am Haus spart ebenfalls Energie ein.
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.