Heilberufe

Was bei der Einkommenssicherung von Ärztinnen zu beachten ist

Wer Ärztinnen bei der Absicherung des Einkommens berät, darf sich nicht ausschließlich auf die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit ausrichten. Denn eine junge Ärztin muss nicht nur über Produkteigenschaften aufgeklärt werden, sondern auch diese mit Blick auf ihre berufliche Zukunft einordnen können. Darauf weist Versicherungsmaklerin Rebekka Sarnes hin.
Die Einkommenssicherung von Ärztinnen muss zur Karriere der Medizinerinnen mit all ihren Besonderheiten passen.

Manche Produkteigenschaften einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind auf den ersten Blick sinnvoll und im direkten Vergleich zu anderen Angeboten der gleichen Sparte ergeben sich eindeutige Produktvorteile, doch wie sieht es mit den perspektivischen Bedürfnissen einer jungen Ärztin konkret aus? Es lohnt sich genauer hinzuschauen und den Werdegang junger Medizinerinnen unter die Lupe zu nehmen. Wie sieht dieser aus?

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Der Werdegang beginnt mit dem Studium der Humanmedizin, regulär nach dem Abitur, gegebenenfalls mit ein paar Wartesemestern aufgrund des Numerus Clausus. Also ist eine angehende Ärztin zu Beginn ihrer Laufbahn in der Regel zwischen 18 und 22 Jahren alt. Nach der gängigen Studiendauer von etwa sechs Jahren ist sie approbiert und zwischen 24 und 28. Um nun einen Facharzttitel erwerben zu können, liegen weitere fünf bis sieben Jahre als Assistenzärztin vor ihr. Sie ist also zwischen Anfang und Mitte dreißig, bevor sie eine fertig ausgebildete Fachärztin ist.

Frühestens mit Erreichen dieses Stadiums kann sie sich als Vertragsärztin mit eigenem Kassensitz niederlassen. Ihre Einkommenssituation hat sich in dieser Zeit ebenfalls weiterentwickelt von einem Einstiegsgehalt zu Berufsbeginn mit knapp 60.000 Euro brutto pro Jahr hin zu einem Gehalt als frisch fertige Fachärztin von etwa 80.000 Euro brutto jährlich. Dies gilt nur unter der Annahme, dass die junge Ärztin kontinuierlich in einem Krankenhaus in Vollzeit beschäftigt ist. Doch was passiert, wenn Work-Life-Balance und Familienplanung mitberücksichtigt werden?

Mit Kindern ist der Karriereverlauf anders

In diesem Szenario würde der klassische Werdegang zum Teil unterbrochen und verlängert. Unterbrochen würde er etwa durch eine Elternzeit, welche nicht auf die Weiterbildung angerechnet wird. Somit kann sich die Weiterbildung einer Assistenzärztin pro Kind je nach Wunsch der Mutter um bis zu drei Jahre verlängern. Beschließt die Medizinerin nach der Elternzeit ihre berufliche Laufbahn in Teilzeit fortzuführen, verlängert sich die Weiterbildung ebenfalls – zum Beispiel bei einer halben Stelle um das Doppelte.

Bräuchte eine Ärztin also regulär sechs Jahre bis zu Ihrer Facharztprüfung, so kann sich diese mit einem Jahr Elternzeit im zweiten Weiterbildungsjahr und daran anschließender Teilzeitbeschäftigung mit halber Stelle auf zwölf Jahre ausdehnen. Das bedeutet, sie ist dann nicht mehr Anfang oder Mitte dreißig, wenn sie sich erstmalig niederlassen könnte, sondern eventuell Ende dreißig oder Anfang vierzig. Auch das Einkommen wäre logischer Weise nicht mehr wie bei Vollbeschäftigung. Aber der Absicherungsbedarf wäre nach wie vor da, denn die Ärztin ist nicht mehr nur für sich alleine verantwortlich, sondern auch für ihre Familie. Dies hat direkte Auswirkungen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung und die damit verbundenen Highlights, die oft von Vermittlern hervorgehoben werden.

Auswirkungen auf die Arbeitskraftabsicherung

Nehmen wir das Optionsrecht zur Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro im Jahr läge ein angemessener Versicherungsschutz zum Berufseintritt bei 30.000 Euro BU-Jahresrente. Doch genau bei dieser Versicherungssumme haben die meisten Versicherungen auch ihr Limit für die Nachversicherungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Optionen würden also gar nicht greifen.

Die Aufteilung auf zwei Versicherungen würde diesen Umstand aushebeln und die Ärztin hätte so nach wie vor die Chance ihre Rechte zu nutzen. Doch wann genau hat sie den Wunsch ihren Bedarf anzupassen? Zumeist mit der Geburt ihres Kindes. Doch selbst wenn sie es wollte, könnte sie ihr Recht nicht geltend machen, denn sie ist – so zumindest in den allermeisten Fällen – diejenige, die sich in Elternzeit mit Elterngeld befindet. Das Elterngeld liegt mit höchstens 1.800 Euro im Monat unter ihrer bereits abgesicherten Jahresrente von 30.000 Euro, sodass die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen zwar ein theoretisches Optionsrecht anbieten, was in der Praxis aber nicht greifen kann.

Es bietet sich daher an, für Ärztinnen anders zu denken als für Ärzte und über den Tellerrand der Berufsunfähigkeitsversicherung hinauszuschauen. Das soll nicht heißen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung schlecht oder falsch ist, sie sollte nur nicht als einzige Lösung bei einer Ärztin im Portfolio stehen.

Über die BU-Versicherung hinaus denken

Im Rahmen der bedarfsgerechten Beratung sollte also darauf geachtet werden, dass eine Absicherung für den Verdienstausfall auch unabhängig vom Einkommen an die jeweiligen Bedürfnisse einer Ärztin angepasst werden können. Es gibt durchaus großartige Lösungen, bei denen Kombinationen aus Dread Disease, Unfallschutz, Krankentagegeld und Pflegezusatzversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Einklang gebracht werden können, um insbesondere den Lebensphasen einer Ärztin gerecht zu werden.

Entscheidend ist, dass die Ärztin umfassend aufgeklärt wird, warum die Verbindung mehrerer Lösungsbausteine für sie zu einem optimalen Ergebnis führt. Dafür braucht es detaillierte Informationen bezüglich der Vor- und Nachteile aller Lösungsvarianten, sodass die Ärztin fundiert entscheiden kann, welches Konzept sie für sich als passend definiert. Das Lösungspaket sollte einer jungen Ärztin im Idealfall Handlungsmöglichkeiten für ihren weiteren Weg offenlassen, sodass sie flexibel je nach Lebensphase reagieren und ihren Schutz bedarfsgerecht anpassen kann.

Wie die Zusammensetzung am Ende aussieht, hängt wiederum von den Wünschen und dem Gesundheitszustand der Medizinerin ab und kann je nach Fachrichtung, Familienplanung und weiteren individuellen Zielen und Wünschen der Ärztin variieren.

Über die Autorin

Rebekka Sarnes gründete 2016 als selbständige Wirtschaftsberaterin und Versicherungsmaklerin das Unternehmen „Arzt im Blick“. Zuvor war sie bereits lange Jahre als selbstständige Wirtschaftsberaterin für Ärzte und Zahnärzte aktiv. Seit 2018 ist sie IHK-Trainerin und Referentin der DMA im Lehrgang Heilwesenberater für das Fach Arztberatung. Kontakt: r.sarnes@medical-network-stiftung.de

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