Am 10. März ist die EU-Transparenzverordnung in Kraft getreten. Damit verbunden ist auch die Einführung der neuen gesetzlichen Berufsbezeichnung des „Finanzberaters“ und der „Finanzberaterin“.
Unter diesen Oberbegriff fallen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler, Versicherungsunternehmen, Banken und Wertpapierfirmen. Nach Auffassung des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW werden Finanzanlagenvermittler perspektivisch dazukommen. Wichtig: Die bereits geltenden Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel „Versicherungsmakler“ oder „Versicherungsmaklerin“ behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Um herauszufinden, wie es um die Akzeptanz des neuen EU-Oberbegriffs bestellt ist, hat der AfW eine Umfrage unter seinen Mitgliedern gestartet. Das Ergebnis: Knapp zwei Drittel können sich vorstellen, zukünftig die Bezeichnung Finanzberater beziehungsweise Finanzberaterin zu nutzen, rund 21 Prozent lehnen dies ab und 14 Prozent haben sich dazu noch keine Meinung gebildet.
33 Prozent der Befragten sähen in dem neuen Oberbegriff eine Aufwertung der eigenen Tätigkeit, teilte der AfW am Montag mit. 15 Prozent empfänden ihn hingegen als Abwertung und knapp die Hälfte erwarte keine Auswirkungen für die eigene Arbeit.
„An der neuen Bezeichnung begrüßen wir, dass die Beratung betont und nun in die Berufsbezeichnung aufgenommen werden kann. Somit kann eine anspruchsvolle Kerntätigkeit unserer Mitglieder besser kommuniziert werden“, beschreibt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Sichtweise seines Verbands.
An der Online-Umfrage haben insgesamt 316 AfW-Mitglieder teilgenommen. Sie ist nun auch für Nicht-Mitglieder unter diesem Link zu erreichen. „Alle Vermittlerinnen und Vermittler sind herzlich eingeladen, ebenfalls Ihre Meinung zu diesem neuen Oberbegriff abzugeben“ so Rottenbacher.
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