Eine der häufigsten Fragen der letzten Zeit, die mir von Kollegen gestellt wurde, betraf die Kombination von Altersvorsorge und BU-Versicherung. Wie immer lässt sich das nicht trennscharf kategorisieren. Mal ist es eine gute Lösung, mal eher nicht. Es kommt auf den Kunden an.
Als Basis ließe sich aber sicherlich eine große Übereinstimmung dafür finden, dass die Ausgaben für eine Altersversorgung, egal, ob in Form einer Immobilie, Aktien, Rentenversicherung, Bitcoins, ukrainische Staatsanleihen, Containern oder was auch immer, rückversichert sein sollten über eine BU-Versicherung, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Kombinationen von (sogenannten) Alternativprodukten.
Bei der Rentenversicherung gibt es die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (68 Punkte bei Scrabble) abzuschließen. Der Vorteil für den Vermittler liegt darin, dass nur ein Vertrag zu bearbeiten ist, aber die Beiträge für Rentenversicherung und BUZ in der Regel höher sind, was sich positiv auf die Courtage oder Provision auswirkt.
Der Vorteil für den Kunden liegt darin, dass er nur einen Vertrag ausfüllen, unterschreiben und verwalten muss. Im Leistungsfall ist es für viele sicherlich hilfreich, dass die BUZ nicht nur eine Rente zahlt, sondern auch noch die Rentenversicherung weiter bespart. Es stellt sich also nicht die Frage, ob die Altersvorsorge ruhen oder gekündigt werden soll.
Dadurch würde der Kunde quasi sein Saatgut verdreschen, indem er während der Phase der Berufsunfähigkeit sich die Beiträge für die Rentenversicherung spart, aber dadurch das Problem nur in die Altersrenten-Phase verschiebt. Wenn der Kunde bereit ist, zwei Verträge auszufüllen, dann ist es durchaus möglich, eine Rentenversicherung mit Beitragsbefreiung bei BU und zusätzlich eine Selbständige BU-Versicherung abzuschließen.
Im Übrigen sollte auch tatsächlich für jeden ETF, Fondssparplan oder Immobilienfinanzierung eine eigene BU-Versicherung abgeschlossen werden. So ist der Kunde einerseits flexibler und andererseits weiß er auch, warum er die jeweilige Höhe und Laufzeit gewählt hat. In der dritten Schicht gibt es also kaum stichhaltige Argumente für eine allzu feste Bindung von BU-Versicherung und Altersvorsorge.
Für eine Kombination in der ersten Schicht teilt sich das Lager relativ streng in Befürworter und Gegner. Eine Basis-Rente mit einer BUZ hat den Vorteil der Steuerstundung. Und da wir ja immer davon ausgehen, dass jeder Vierte berufsunfähig wird, ist diese Lösung für die anderen drei ganz hervorragend. Denn die Steuern, die ich mir durch die Beiträge für die BUZ erspart habe, sind tatsächlich gespart und müssen auch nie mehr zurückgezahlt werden.
In einem Leistungsfall würde die BU-Rente nicht nach Einkommenssteuerdurchführungsverordnung (67 Punkte bei Scrabble) versteuert werden, sondern eben voll versteuert werden. Das ist ein kalkulierbarer Nachteil und kann durch eine höhere Rente ausgeglichen werden.
Was der Vermittler unbedingt bedenken muss, ist eine Wechseloption in eine selbstständige BU-Versicherung. Denn es kann ja durchaus mal sein, dass eine Basis-Rente keinen Sinn mehr ergibt. Jetzt wäre es tragisch, wenn die Rente nur mit der BUZ zusammen gekündigt werden könnte und der Kunde wegen einer Vorerkrankung mittlerweile keinen neuen Vertrag mehr bekommen könnte. Das lässt sich durch eine Option heilen.
Außerdem muss der Vermittler darauf hinweisen, dass die BUZ in der ersten Schicht nicht über alle Bausteine und Klauseln verfügt, weil manche Klauseln eben nicht Schicht-1-fähig sind. Das ist aber vor allem bei akademischen Berufen und Selbstständigen immer wieder mal ok, weil hier eine einfache BU-Versicherung schon ausreichend Schutz bietet.
Ich persönlich bin eher freiheitsliebend und verbinde die Altersversorgung und die BU-Versicherung nicht über eine Beitragsbefreiung hinaus. Allerdings sträube ich mich nicht dagegen, wenn ein Kunde hier eher bequemer denkt und sich die Zeit sparen will, mehrere Verträge abzuschließen und zu verwalten. Ich argumentiere und der Kunde entscheidet so, wie es ihm am besten passt. Er muss ja nicht immer so denken, wie ich.
Denn unterm Strich gibt es aus einer zu engen Kombination von Altersversorgung und Einkommenssicherung keine Nachteile, die sich nicht kalkulieren ließen. Und da beide konzeptionell so oder so gleichzeitig betrachtet werden sollten, bietet sich eine Kombi halt auch an. Und wie schon geschrieben: Es ist vollkommen ok, wenn man sich hier für Einfachheit und gegen Flexibilität entscheidet. Wenn ich als Vermittler immer auch auf die Nachteile hinweise, ist in meinen Augen alles gut.
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