Unzulässige Klauseln

Verbraucherschützer warnen vor Riester-Gebühren bei Auszahlung

Weil sie für die Auszahlung einer Riester-Rente plötzlich Gebühren zahlen müssten, haben sich Verbraucher vermehrt bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beschwert, wie die Organisation mitteilte. Dabei seien entsprechende Klauseln bei Riester-Anbietern unzulässig. Die Verbraucherschützer rufen nun alle Betroffen dazu auf, sich zu wehren.
© picture alliance / Bildagentur-online/ Joko/ Bildagentur-online/ Joko
Klauseln in Riester-Verträgen, die nicht von vornherein die Höhe der Gebühr beziffern, sind nicht zulässig – so der Hinweise der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Können bei der Auszahlung einer Riester-Rente plötzlich zusätzliche Gebühren verlangt werden? Nein, findet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und beruft sich auf entsprechende Urteile. Wie die Verbraucherschützer am Dienstag meldeten, gingen zunehmend Beschwerden von Verbrauchern ein, die sich über zusätzlich erhobene Kosten beklagten. Als Grundlage dieser Forderung führten die Anbieter der betreffenden Riester-Verträge bestimmte Klauseln an.

Mehr zum Thema

BdV warnt vor „wackeligen“ Garantien bei Riester-Fondssparplänen

Jüngst sorgte eine Meldung für Aufsehen, nach der das Start-up Fairr.de ETF-Fondsanteile seiner Riester-Fondssparpläne infolge…

Bundesregierung lässt Zeitplan für Riester-Reform weiter offen

Die Bundesregierung hat sich erneut zur Umsetzung der Riester-Reform noch in dieser Legislaturperiode bekannt. Wie…

Die Zeit für eine Reform der Riester-Rente drängt

Die Corona-Pandemie zu bewältigen, zählt zwar aktuell zu den dringlichsten Aufgaben der Politik, doch darüber…

Doch die Klauseln, auf die sich die Forderung der Anbieter gründen, sind laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unzulässig. Diese Einschätzung haben, so die Verbraucherzentrale, bereits zwei Gerichte bestätigt – zum einen das Landgericht Kaiserslautern in seinem Urteil vom 14. August 2020 (Aktenzeichen 2 O 850/19) sowie das Landgericht Dortmund am 1. September 2020 (Aktenzeichen 25 O 8/20). Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

Betroffen waren demnach VorsorgePlus-Verträge der Kreissparkasse Kaiserslautern sowie der Sparkasse Westmünsterland. Zudem sollen bundesweit vertriebene Riester-Sparverträge von Sparkassen sowie VR-RentePlus-Verträge von Volks- und Raiffeisenbanken betroffen sein.

In den Verträgen heißt es: „Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer gegebenenfalls Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet.“

Eine solche Klausel könne dazu führen, dass bei den dann unterbreiteten Vertragsangeboten für eine Leibrente hunderte von Euro als Kosten abgezogen werden, die dann bei der Auszahlung der Rente fehlen würden, so die Verbraucherschützer.

Verbraucherzentrale verweist auf Musterbrief

„Aus dieser Klausel geht aber weder hervor, in welcher Höhe Kosten verlangt werden, noch wer diese dann in Rechnung stellt“, kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „derart unbestimmte Klauseln sind klar rechtswidrig.“

Kunden vergleichbarer Sparverträge könnten sich mit einem Musterbrief gegen die zusätzlichen Kosten wehren. Sollten die Institute nicht einlenken, können sich Betroffene an die Verbraucherzentrale wenden, heißt es.

Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia