So arbeitet der Ombudsmann der privaten Krankenversicherung
Wer Ärger mit seiner privaten Krankenversicherung hat, kann sich an die Schlichtungsstelle, den Ombudsmann, wenden. Das ist in der Regel kostenfrei und zudem schneller als eine gerichtliche Klärung. Lesen Sie, wie konkret die Schlichtung funktioniert.
Manchmal lässt sich ein Streit nur durch eine außenstehende Person schlichten.
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