Makler Aon warnt

Gefahr durch Drohnen nimmt zu

Das Risikopotenzial durch Drohnen steigt bedenklich. Das ist eines der wichtigsten Ergebnisse des aktuellen „Risk Maps“-Reports des Versicherungsmaklers Aon. Schon der fehlerhafte Gebrauch durch Hobbynutzer könne zu Betriebsunterbrechungen und großen Schäden führen, warnen die Experten.
© Pixabay
Drohnen können zur Gefahr für Unternehmen werden.

Laut einer aktuellen Studie des Versicherungsmaklers Aon sind nicht nur Branchen wie die Luftfahrt anfällig für Drohnenattacken. Auch andere Industriezweige müssten die ferngesteuerten Fluggeräte im Blick haben: Schon der Missbrauch durch Hobbynutzer könne zu Betriebsunterbrechungen und großen Schäden führen, so die Warnung.

Im vergangenen Jahr mussten laut Aon „Risk Map“-Report Flüge auf neun internationalen Flughäfen aufgrund von Drohnenvorfällen gestrichen werden – unter anderem in Dubai, London-Heathrow und Frankfurt. Allein viermal hätten Drohnensichtungen Großveranstalter dazu gezwungen, Notfallpläne umzusetzen. Hier waren in der Regel Hobby-Piloten die Auslöser. Doch auch im Arsenal von Terroristen spielen dem Report zufolge Drohnen als Waffen eine immer größere Rolle. Zudem vergrößere die wachsende kommerzielle Nutzung, etwa zur Paketzustellung, das Missbrauchspotenzial.

Julia Günther, Spartenspezialistin Terror/Sach bei Aon: „Unternehmen sollten sich schnell darüber Klarheit verschaffen, wie sie sich gegen die wachsende Bedrohung durch Drohnen wappnen, finanzielle Auswirkungen abfedern und Betriebsunterbrechungen vermeiden können.“

Versicherungspflicht für Drohnen-Nutzer

Was viele Nutzer von Drohnen nicht wissen: Für die unbemannten Flugobjekte besteht seit dem Jahr 2005 in Deutschland eine Versicherungspflicht. Diese gilt unabhängig davon, ob eine Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Je nach Tarif sind Schäden, die durch Drohnen entstehen, über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Allerdings muss dies auch ausdrücklich im Vertrag fixiert sein. Für die gewerbliche Nutzung gibt es spezielle Versicherungen.

Experten weisen außerdem darauf hin, dass Drohnen rechtlich gesehen Luftfahrzeuge sind und damit unter das Luftverkehrsgesetz fallen. Schätzungen gehen von rund einer Million Drohnen im deutschen Luftraum aus.

Mehr Informationen zur aktuellen Aon Risk Map gibt es hier.

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Weitere Infografiken finden Sie bei Statista.

Autor

Achim

Nixdorf

Achim Nixdorf war von April 2019 bis Mai 2024 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

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