Aufsicht

Bafin verbietet Check24 Versicherungsgeschäft in einem speziellen Bereich

Im Juni 2020 hatte das Vergleichsportal Check24 Kreditkunden versprochen, dass es bei einer Arbeitslosigkeit der Kunden bis zu sechs Kreditraten übernimmt. Dabei handele es sich um Versicherungsgeschäft, für das Check24 keine Erlaubnis habe, so die Aufsichtsbehörde Bafin. Die Behörde ordnete daher die Einstellung dieses Geschäfts ein. Was das Vergleichsportal dazu sagt, erfahren Sie hier.
© picture alliance / dpa | Matthias Balk
Zentrale des Vergleichsportals Check24 in München.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat das Vergleichsportal Check24 mit Bescheid vom 5. August 2020 dazu aufgerufen, das Versicherungsgeschäft in einem bestimmten Bereich einzustellen.

Das Vergleichsportal hatte Kreditkunden im Fall von Arbeitslosigkeit versprochen, bis zu sechs Kreditraten weiter zu zahlen. Hiermit habe das Unternehmen Versicherungsgeschäft betrieben, ohne die erforderliche Erlaubnis der Bafin zu haben, so die Aufsichtsbehörde.

Auf Nachfrage gab das Vergleichsportal gegenüber Pfefferminzia an, dass sich der Bescheid auf eine einzelne, bereits abgeschlossene Aktion (15. bis 30. Juni 2020) bei der Vermittlung von Ratenkrediten bezog. „Dabei konnten Kunden bis zu sechs Monate die Kreditraten bei Arbeitslosigkeit erstattet bekommen. Das wertete die Bafin als Versicherungsgeschäft“, heißt es von dem Unternehmen.

Check24 betont in der uns vorliegenden Stellungnahme, dass man weiter Versicherungen, Ratenkredite und Rechtschuldversicherungen vermitteln dürfe.

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Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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