Finanzierungsmodelle

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – wer zahlt die Beiträge zur bKV?

Versicherer bieten die betriebliche Krankenversicherung (bKV) mit unterschiedlichen Finanzierungsmodellen an: Unternehmen können zwischen Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerfinanzierung wählen. Auch eine Mischform ist möglich.
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Durch die freiwillige Sozialleistung präsentiert sich das Unternehmen auch in der öffentlichen Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber.

Der Unterschied zwischen den beiden möglichen Finanzierungsformen der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) erklärt sich schon aus dem Namen: Bei der Arbeitgeberfinanzierung schließt der Betrieb mit der Versicherung einen Gruppenvertrag, meldet seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an und zahlt für sie die Beiträge zur bKV. Durch diese freiwillige Sozialleistung präsentiert sich das Unternehmen auch in der öffentlichen Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber – ein wichtiger Faktor in Zeiten von Fachkräftemangel und Wettbewerb um die besten Nachwuchstalente. Die einzelnen Bausteine der bKV können je nach unternehmensspezifischem Bedarf ausgewählt und kombiniert sind. Dabei handelt es sich zum Beispiel um:

  • Pflegezusatzversicherung – sie schützt Versicherte vor finanziellen Härten im Pflegefall
  • Ambulante Zusatzversicherung – erweitert den Schutz der gesetzlichen KV, etwa bei Brillen oder natürlichen Heilmethoden
  • Zahnzusatzversicherung – schützt vor hohen Kosten bei Zahnersatz und -behandlungen
  • Vorsorgezusatzversicherung – zahlt bei Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen KV nicht abgedeckt sind
  • Krankenhauszusatzversicherung – garantiert die optimale Behandlung im Krankenhaus (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung)

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Besonders praktisch: Betriebe können einen einheitlichen Beitrag für alle Mitarbeiter vereinbaren, den sogenannten Uni-Age-Beitrag. Das vereinfacht die finanzielle Planung und verringert den Verwaltungsaufwand. Bei längeren Ausfallzeiten von Mitarbeitern besteht die Möglichkeit der Beitragsbefreiung. Und die Beiträge gelten als „Sachlohn“, sind also bis zu einer Grenze von 44 Euro steuer- und abgabefrei.

Arbeitnehmer- und Mischfinanzierung

Bei der Arbeitnehmerfinanzierung bietet das Unternehmen den Beschäftigten die Möglichkeit, sich mit eigenfinanzierten Beiträgen einen zusätzlichen Gesundheitsschutz zu sichern. Das geschieht wieder im Rahmen eines Gruppenvertrags. Die angebotenen Gesundheitsbausteine sind im Wesentlichen dieselben wie bei der arbeitgeberfinanzierten Variante. Sollte ein Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, bieten viele Versicherungen an, ihn zu einem vergleichbaren Tarif weiter zu versichern.

Schließlich besteht noch die Möglichkeit, eine Mischform aus beiden Finanzierungsmodellen zu vereinbaren. Hierbei beteiligt sich der Arbeitgeber zu einem bestimmten Prozentsatz an den bKV-Beiträgen. Den Rest trägt der Arbeitnehmer. Auch je nach Berufsgruppe gestaffelte Lösungen werden häufig angeboten. Welche bKV für welches Unternehmen die optimale ist, sollten Betriebe in einem ausführlichen Beratungsgespräch klären.

Autor

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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