Neue Studie von Franke und Bornberg

BU-Versicherer keine systematischen Leistungsverweigerer

In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keine Leistungsverweigerung mit System. Das berichtet das Analysehaus Franke und Bornberg auf Basis umfassender Stichproben bei fünf großen BU-Versicherern. Doch die fünfte Auflage der „BU-Leistungspraxisstudie 2020“ wollte nicht nur mit Vorurteilen aufräumen, sondern auch Verbesserungen in der Branche anmahnen.
© picture alliance/dpa | Monika Skolimowska
Eine Tanz-Studentin an der Palucca Hochschule für Tanz in Dresden probt im Juni 2018 für ihren Auftritt. Seit einer schweren Erkrankung ist die damals 18-Jährige auf den Rollstuhl angewiesen.

Insgesamt fünf BU-Versicherer öffneten für die fünfte „BU-Leistungspraxisstudie 2020“ des Analysehauses Franke und Bornberg ihre Bücher basierend auf dem Geschäftsjahr 2018 – zumindest gewährten sie den Testern umfassende Einblicke darin.

Neben den reinen Geschäftsdaten wurden auch Stichproben analysiert – und das in Form von mehr als 625 Leistungsfällen (je Versicherer mindestens 125). Dabei habe der Schwerpunkt „auf komplizierteren Regulierungen“ gelegen, „denn diese bergen ein vergleichsweise hohes Konfliktpotenzial“, wie Franke und Bornberg am Donnerstag mitteilte.

Mit dabei waren diesmal Generali Deutschland (ehemals Aachen Münchener), Ergo Vorsorge, HDI, Nürnberger und Zurich. Rund 3,9 Millionen Kunden haben bei diesen Unternehmen einen Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit abgeschlossen. Darunter eine knappe Million BUZ-Verträge, die zum Beispiel an einer privaten Rentenversicherung angedockt sind.

„Diese Versicherer drücken sich nicht vor der Leistung“, loben die Tester die Mitmachenden. Allen Unkenrufen zum Trotz habe man bei keiner der untersuchten Gesellschaften „Anhaltspunkte für Leistungsverweigerung mit System“ gefunden.

In Zahlen ausgedrückt bedeutet das folgendes: Knapp 80 Prozent aller abgeschlossenen Regulierungen endeten mit einer Anerkennung der Leistungspflicht. Ziehe man nur Fälle heran, bei denen die versicherte Monatsrente mindestens 300 Euro betrage, so liege die Leistungsquote bei 76,4 Prozent. Es bestätige sich damit nicht, dass Versicherer knauseriger handelten, wenn die Rente gewisse Höhen erreiche, so die Erkenntnis der Analysten, was sich auch in der detaillierten Auswertung der Leistungsquoten nach Rentenhöhe widerspiegle (siehe Grafik). Allerdings räumen die Tester ein, dass Monatsrenten über 2.700 Euro nur selten anzutreffen seien.

Darum lehnen die Versicherer Leistungen ab

Wenn sich die untersuchten BU-Versicherer querstellen, passiert das meist, weil der vertraglich vereinbarte BU-Grad (in der Regel 50 Prozent) nicht erreicht wird. Auf diesen Sachverhalt entfallen 55 Prozent aller negativen Entscheidungen.

Insbesondere bei jungen Erwachsenen im Alter von 17 bis 35 Jahren liegt die Ablehnungsquote deutlich über dem Durchschnitt. Das sei vor allem auf die Wirkung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückzuführen, erklären die Analysten. So entfallen mit 47 Prozent gut die Hälfte aller Ablehnungen aufgrund einer verletzten Anzeigepflicht auf diese Altersgruppe. Besonders häufig bewilligt werden hingegen Berufsunfähigkeitsrenten für Versicherte zwischen dem 46. und 58. Lebensjahr.

Diese Krankheiten lösen häufig den BU-Fall aus

Leistungsauslöser Nummer eins waren auch 2018 psychische Krankheiten und Verhaltensstörungen. Sie stellen laut Franke und Bornberg mehr als ein Viertel aller Anerkennungen (26,6 Prozent). Es folgen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems mit einem Anteil von 23,8 Prozent. Krebserkrankungen, in Statistiken als „Bösartige Neubildungen“ geführt, rangieren demnach auf Platz drei. Unsicher sei die Datenlage für Unfälle, merken die BU-Experten an. „Hier gibt es nicht immer eine eindeutige Abgrenzung zu Krankheiten, die aus einem Unfall resultieren“, so die Begründung.

Auch ein Blick auf Daten der gesetzliche Rentenversicherung DRV zeige die wachsende Dominanz von psychischen Erkrankungen. „Hier waren im Neuzugang 2018 sogar rund 36 Prozent aller Erwerbsminderungsrenten (EMR) von Männern und sogar 48,7 Prozent der EMR von Frauen auf psychische Krankheiten und Verhaltensstörungen zurückzuführen“, berichten die Branchenkenner. Allerdings mache der Vergleich zwischen privater BU und EMR eines deutlich: „Die BU leistet häufiger als die EMR auch bei anderen Erkrankungen und die sorgfältige Gesundheitsprüfung zeigt Effekte.“

Seite 2: Kritik an aufbereiteten Daten des Versicherungsverbandes

Wie weit sind Versicherer bei der Digitalisierung?

Versicherer, die keine Digitalisierungsprojekte vorantrieben, gebe es kaum noch. Allerdings sei die digitale Unterstützung im BU-Leistungsfall „noch ein knappes Gut“, so Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg. Etabliert habe sich mittlerweile das Telefoninterview zwischen Sachbearbeiter und Anspruchsteller, was Franke als „deutliches Plus an Unterstützung“ wertet.

Doch es bleibt noch viel zu tun für die Versicherer: Video-Chat, Desktop-Sharing oder Telefonkonferenz – all diese Werkzeuge blieben zumindest in der Zeit vor Corona hinter ihren technischen Möglichkeiten zurück, so die Kritik. Ein Schritt nach vorne sei hingegen das bereits praktizierte Online-Tracking des Leistungsfalles, vergleichbar mit der bekannten Paketverfolgung. Im besten Fall sehe der Kunde hier sogar den konkreten Bearbeitungsstand, teilweise aber auch nur den Posteingang.

„Die Versicherer haben die Chancen der Digitalisierung für den Leistungsfall zwar erkannt. Sie müssen aber zunächst die oft betagten Bearbeitungssysteme modernisieren, um überhaupt für neue Techniken offen zu sein. Kostbare Zeit, die jetzt fehle“, lautet das Fazit Frankes. Seit Corona sei beispielsweise die traditionelle Außenregulierung kaum noch möglich.“ Es gehe nun darum, die in Corona-Zeiten improvisierten digitalen Lösungen, „in den Standard überführen nach dem Motto: Einfach machen“, empfiehlt Franke.

GDV-Informationen greifen aus Sicht Frankes zu kurz

Kritische Worte findet der Marktkenner aber nicht nur für die Versicherer, sondern insbesondere auch für den Versicherungsverband GDV. So seien dessen Informationen zwar „ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht immer hilfreich“. Vor allem kritisiert Franke, dass die veröffentlichten GDV-Analysen „eher plakativ“ seien und nur wenig Detailtiefe zeigten. Anders als der Verband habe man bei Franke und Bornberg „dank der 300 Euro-Grenze die Ergebnisse um Beitragsbefreiungen und Dynamik-Effekte“ bereinigt. Das mache die Werte aussagekräftig und weniger angreifbar, argumentieren die Experten.

Zudem sei bei den Angaben des GDV nicht nachvollziehbar, welche Versicherer jeweils ihre Zahlen beigesteuert hätten. Die Bandbreite der Marktabdeckung schwanke von Statistik zu Statistik erheblich, so Franke. Gravierende Unterschiede gebe es auch bei nicht weiter verfolgten BU-Meldungen, BU-Ursachen und den Bearbeitungsdauern.

„Wir vermuten, dass manche Versicherer nur die Nettoregulierungsdauer ab Eingang des Kundenfragebogens an den GDV melden“, sagt Franke. Hingegen bilde sein Team auch die Bruttoregulierungsdauer von Beginn der BU-Meldung ab. Das sei ehrlich und zeige den Handlungsbedarf auf, so Franke.

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Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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