Kassenpatienten legen bei einem Arztbesuch ihre Kassenkarte vor. Darüber rechnet der Arzt seine Leistungen ab. Im Gegensatz dazu erhalten privat Krankenversicherte eine Rechnung, die sie selbst begleichen und bei ihrem Versicherer einreichen müssen. In der Regel senden sie das Original an den Versicherer. Eine Kopie der Rechnung kommt zu den Unterlagen. Daneben müssen aber auch die Formalien korrekt sein.
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