Der von der Regierung geplante Aufsichtswechsel über Finanzanlagenvermittler und -berater von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) und Gewerbeämtern hin zur Bafin ist weder in trockenen Tüchern noch vom Tisch: Der Bundesrat hat sich nun am Freitag gegen die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses gewendet, den Gesetzesentwurf abzulehnen. Stattdessen folgte er der Anregung des Finanzausschusses: Der Entwurf soll noch einmal genauer unter die Lupe genommen werden.
Zeitgleich forderte der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, den Personalbedarf und die jährlichen Kosten, die durch den Aufsichtswechsel entstehen würden, erneut zu prüfen. Ebenso sollen die Politiker beurteilen, ob nicht doch die bisherigen Aufsichtsbehörden an zweiter Stelle mit ins Boot geholt werden sollten. So wäre nicht allein die Bafin zuständig.
Dieser findet, die aktuell geplante Zweiteilung der Aufsicht würde so nur durch eine neue Zweiteilung ersetzt. „Viele 34f-Vermittler, für die die Anlagevermittlung nur einen Baustein ihres Beratungsangebotes und damit nicht die alleinige Ertragsquelle darstellt, werden sich auf den Vertrieb von Versicherungsprodukten beschränken“, teilte der Verband auf seiner Website mit. Darunter würden vor allem die Produktvielfalt sowie die Beratungsqualität leiden. „Letztlich steht dies auch der Forderung der Bundesregierung entgegen, die Vermögensbildung und private Vorsorge zu fördern.“
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