Roller-, Mofa- und Mopedfahrer müssen zum 1. März das Versicherungskennzeichen ihrer Fahrzeuge austauschen. Die Farbe des Kennzeichens für die Saison 2020/2021 ist schwarz.
Den Wechsel sollten Zweiradbesitzer dabei nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn: „Wer den Austausch vergisst, verliert den Versicherungsschutz und macht sich strafbar“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der der Versicherten (BdV).
Die Versicherungspflicht betrifft dabei auch Pedelecs und E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 Stundenkilometern und höchstens 45 Stundenkilometern. Das sei vielen Zweirad-Begeisterten nicht bekannt, so Boss. Auch E-Scooter unterlägen als sogenannte Elektrokleinst-Kfz immer der Versicherungspflicht. Sie dürften nur mit einer gültigen Versicherungsplakette in Betrieb genommen werden.
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