Der Produkt-Check, Teil 3

Die neue Kindervorsorge Invest Vario der Basler

Im Dschungel der Versicherungstarife ist es schwierig, die Perlen zu finden. Jeden Monat stellt unser Gastautor Christian Geier, Vorstand der FP Finanzpartner AG und dort unter anderem zuständig für die Produktauswahl, daher in seiner Kolumne ein Produkt vor, und gibt seinen Senf dazu. Dieses Mal: „Kindervorsorge Invest Vario“ der Basler.
© FP Finanzpartner
Christian Geier, ist Vorstand der FP Finanzpartner AG und dort unter anderem zuständig für die Produktauswahl und Sicherung der Beratungsqualität.

Kinderprodukte sind ja bei uns Maklern sehr gefragt und in kaum einer Sparte ist der Diskurs so lebhaft wie hier. Teilweise gibt es regelrechte Kulturkämpfe darüber, ob denn Biene Maja nicht fix und foxi ist, weil Tabaluga das SuperKid zu sein meint – oder ist doch der ALbärt der Brüller?

Mit Fix und Foxi warb einmal die Basler. Mittlerweile ist man zur comiclosen Bezeichnung übergegangen: „Basler Kindervorsorge Invest Vario“. Damit das Kind schon mal einen Namen hat.

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In den Fokus geraten ist dieses Produkt mit der BU-Option ohne Gesundheitsfragen bis zu 500 Euro. Wurde das Kind bis zur Ausübung nicht berufsunfähig oder schwerbehindert, dann konnte die Option fällig gestellt werden. Nach Aussage des Anbieters wurde das aber kaum genutzt – und deswegen in der aktuellen Variante gestrichen.

Aber natürlich nicht ersatzlos. Gesundheitsfragen im Antrag gibt es nach wie vor nicht, es läuft eben jetzt nur noch eine Option mit, die entweder mit Lebensalter 15 des Kindes aktiv gezogen und beantragt werden kann (der Vertrag muss dann schon drei Jahre gelaufen sein). Ode – und das ist neu, lange von unsereins gefordert und deshalb auch richtig gut: Der Vertragsinhaber wird zum 18. Geburtsjahr angeschrieben und kann die Option verbindlich ausüben.

Das ist schon mal sehr gut und unterscheidet sich in der Hinsicht diametral von allem anderen, was bei Kinder-BUs so kreucht und fleucht.

Option, schön und gut, aber was und wieviel eigentlich?

Bei Schülern – der Abschluss geht ab Geburt bis zum 15. Lebensjahr – stehen zunächst maximal 1.000 Euro Leistung zur Verfügung, bei Studenten und Azubis sind es 1.500 Euro und bei bereits voll Berufstätigen 2.000 Euro. Mit gut gestalteten Nachversicherungsgarantien kommt man schnell auf bis zu 2.500 Euro, mit der Dynamikoption auch weit darüber hinaus.

Aber: Alle müssen vor den Risikoprüfer treten. Und bis auf einen – aber halt entscheidenden Aspekt – kann man im Wortsinne von einer „vereinfachten Gesundheitsprüfung“ sprechen. Es wird gefragt nach Medikamenten und Vier-Wochen-Krankschreibung in den letzten zwölf Monaten und nach Krankenhausaufenthalten, psychischen Erkrankungen, Vorliebe für Halluzinogene, Seh-/Hörstörungen und ja – leider auch – Rücken und Ähnlichem in den letzten drei Jahren.

Das ist zwar aus Kunden- und Vermittlersicht erst einmal oft genug unschön, aber definitiv im Sinne des Kollektivs. Deshalb hier auch kein Punktabzug deswegen. Außerdem darf man natürlich nicht bereits berufsunfähig oder schwerbehindert (gewesen) sein. Diese neue Vorgehensweise gefällt dem Rückversicherer deutlich besser, weshalb man den Altkunden auch aktiv eine Brücke bauen wird in die neue Basler-Kinder-BU-Options-Welt.

Einen AU-Baustein kann man auch einbauen. Manche schwören drauf, ich halte es eher mit einem gescheiten Krankentagegeld. Dazu kann man in der Basler Kindervorsorge auch den Versorger absichern, bis 100 Euro Beitrag in die Rentenversicherung mit ein paar einfachen Fragen, bei höherer Rente das volle Programm. Auch das halten manche für sinnvoll, und will ich an dieser Stelle gar nicht werten.

In erster Linie ein Rentenversicherungsprodukt

Und, hey, unser Job ist echt nicht einfach. Vermeintlich simple Produkte („Haste mal ne BU mit Sparer?“) sind furchtbar komplex. Manchmal, so befürchte ich, bewusst komplex, damit selbst der gestandenste Vermittler nicht alles sieht, was er sehen sollte. Da dürfen sich gerne alle Versicherer angesprochen fühlen.

Und auch bei der Kindervorsorge Invest Vario empfiehlt sich ein genauerer Blick, denn in erster Linie sprechen wir ja über ein Rentenversicherungsprodukt, das auch ein solches bleibt, wenn die Option nie gezogen wird, nie gezogen werden kann (siehe oben) oder der Basler-BU-Tarif der Zukunft vielleicht nicht den Vorstellungen entspricht.

Unterschrift der Eltern nicht nötig

In den Marketing-Infos liest sich dann alles erstmal ganz geschmackvoll: Schon ab 25 Euro monatlich geht’s los, natürlich Einzahl-/Auszahl-Möglichkeiten, ein Re-Balancing-Angebot, Sicherungslinie einziehbar, Garantieniveau bis 90 Prozent frei zu konfektionieren – alles State-of-the-Art.

Was viele Vermittler freuen wird: Wenn die Großeltern oder beliebige Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern fürs Kind sparen wollen: geht, Unterschrift der Eltern braucht die Basler nicht. Die DSGVO-und-sonstige-Datenschutzbestimmungs-Konformität habe ich jetzt nicht geprüft, aber da vertraue ich auf die Juristen der Basler in Hamburg. Gemäß VVG und BBG ist das ok, man muss nur wissen, dass die Todesfallsumme im hoffentlich nie eintretenden Fall des Ablebens des Kindes gesetzlich vorgegebenerweise maximal 8.000 Euro betragen darf.

Die Fondsauswahl entspricht mindestens dem, was vorgehalten werden sollte, eben auch eine ganze Reihe an günstigen Index-Fonds oder Portfolios. Mein Favorit als Basis-Investment ist der MSCI-World-ETF von Amundi mit 0,18 Prozent jährlichen Kosten.

Macht man aus der Rentenversicherung dann wirklich eine Rentenversicherung, spielt natürlich auch der Exit eine Rolle, auch wenn das Neugeborene den Rentenbeginn sicher nicht als Erstes im Sinn haben wird. Aber wäre es so, es wäre zufrieden. Da spielt die Basler wirklich die komplette Klaviatur von Voll- über Teil-Auszahlung, hin zur Übertragung der Fondsanteile, der Open-Market-Option, der Rente mit Kapitaloption (und auch ganz ohne) und schließlich der erhöhten Rente bei Pflege. Sogar eine Rente für Zwei hat man im Angebot, falls das Kind mal heiratet und seine Rente mit dem dann Liebsten teilen möchte. Seeeeehr vorausschauend.

Rechnungsgrundlagen gelten nicht für Zuzahlungen

Ob das Produkt als Altersvorsorgeinstrument für den Kunden vorteilhaft ist, entscheidet sich aber halt auch an den Rechnungsrundlagen, dem Schlussüberschuss und den Kosten. Die Rechnungsgrundlagen bei der Basler sind zwar für alles zu Vertragsbeginn Abgemachte bis hin zum hoffentlich nicht bitteren Ende garantiert, leider nicht aber für die Zuzahlungen oder Beitragserhöhungen. Auch wenn man zugeben muss, dass das aus Sicht des Versicherers über solch lange Zeiträume nicht unvernünftig ist, es wäre für den Kunden planbarer.

Schlussüberschüsse werden auch gebildet und die können eben am Ende verloren gehen, wenn „sich Kapitalerträge, das Risikoergebnis oder das übrige Ergebnis negativ entwickeln“. Man möchte der Basler da nichts unterstellen, aber die Formulierung lässt sich halt ziehen wie der Inhalt einer rohen Auster. Die Basler ist da nicht allein und freilich kann man hier wieder auf den „vorsichtigen Kaufmann“ verweisen, aber erklären muss man das dem Kunden natürlich schon. In den Angebotshochrechnungen sind die Schlussüberschüsse schließlich enthalten.

Licht und Schatten bei den Kosten

Ja, und die Kosten. Hier darf man das so oft strapazierte Bild von Licht und Schatten verwenden. 0,12 Prozent Gamma-Kosten (also aufs Vertragsvermögen) sind wirklich günstig, zumal diese Position bei 24 Euro im Jahr gedeckelt ist. Dafür nimmt sich die Basler bei den Verwaltungskosten (auf den Beitrag) deutlich mehr als üblich mit. Je nach Beitragszahlungsdauer und Vertragslaufzeit sind es mehr als 20 Prozent (je höher der Beitrag, desto geringer die Verwaltungskosten, da sich der Fixkostenanteil immer mehr  versendet).

Auch Zuzahlungen kosten erst einmal 7,4 Prozent bevor das Geld im Sparanteil landet, aber das ist bedeutend weniger als die Verwaltungskosten bei laufenden Beiträgen. In eine Handlungsmaßnahme übersetzt heißt das: Am besten 200 Euro Monatsbeitrag und maximal 20 bis 25 Jahre Beitragszahlungsdauer. Danach Zuzahlungen von 250 Euro aufwärts, dann kann das Kostenmodell einen gewissen Reiz entfalten… Und der Chronistenpflicht wegen:  Bei einer Kündigung außerhalb der Ausbildungsphase (Lebensalter 18 bis 27 Jahre) werden 125 Euro abgezwackt.

Fazit: Wer es auf eine unkompliziert umsetzbare BU-Option anlegt, bei der Rentenversicherung die Beitragszahlungsdauer nicht bis ultimo gestaltet und Vertrauen darauf hat, dass sich die Basler stets dem Kunden zugetan verhält – der wird zweifelsohne seinen Spaß mit der Kindervorsorge Invest Vario haben.

7,5 von 10 Punkten

Über den Autoren

Christian Geier, Jahrgang 1974, ist Vorstand bei der FP Finanzpartner AG und dort unter anderem zuständig für die Produktauswahl und Sicherung der Beratungsqualität. Zudem leitet er dort das umsatzstärkste Ressort „Personenversicherungen“. Der promovierte Kultur- und Betriebswirt berät dabei immer noch seine eigenen Kunden und lebt und arbeitet im niederbayerischen Straubing.

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