Urteil

Blutvergiftung durch Rosendorn ist ein Unfall

Auch kleine Verletzungen sind Unfälle. Vor allem, wenn die Folgen so tragisch sind wie in einem aktuellen Fall am Oberlandesgericht Karlsruhe. Das Gericht entschied, dass Unfallversicherungen auch bei kleinen Verletzungen zahlen müssen.

Im betreffenden Fall muss die Versicherung einer Witwe 15.000 Euro zahlen. Ihr Mann hatte sich beim Rosenschneiden den Finger an einem Dorn gestochen. Dabei geriet der Erreger Staphylococcus Aureus in die Wunde. Es kam zu einer Blutvergiftung, an der der Mann starb. Die Ärzte versuchten vergeblich, sein Leben durch Amputation des Fingers zu retten.

Die Unfallversicherung wollte nicht zahlen. Dabei argumentierte sie, dass Infektionen durch „geringfügige Hautverletzungen“ nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Das Oberlandesgericht folgte bei seinem Urteil dieser Argumentation nicht (Az.: 12 U 12/13). Stattdessen berief es sich auf eine Klausel, bei der es heißt: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“.

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