Hans-Peter Schwintowski begründet diese Forderung mit dem kalkulatorischen Modell der Lebensversicherung. Gegenüber dem „Handelsblatt“ sagte der Professor: „Wenn Versicherer damit rechnen müssen, Kunden bereits nach kurzer Zeit wieder auszuzahlen, können sie keinen langfristigen Anlagehorizont verfolgen – und das raubt Rendite“.
Demnach sieht Schwintowski in der Kündigung der Versicherung eine Verletzung des Gerechtigkeitsprinzips, bei der die verbleibende Versichertengemeinschaft unverhältnismäßig benachteiligt würde. Gleichzeitig fordert Schwintowski eine gesetzliche Hinweispflicht auf den Zweitmarkt für Lebensversicherungen, wie sie in Großbritannien schon seit 2001 geregelt ist.
Den Vorteil des Zweitmarktes beschreibt der Jurist so: „Die Kunden kämen raus, die Policen liefen aber weiter bis zum Ende. Das würde die Renditen deutlich erhöhen und auch die Kündiger könnten profitieren.“
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