Cardea.Life führt rückgedeckte U-Kasse ein

Cardea.Life baut das Geschäft in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) mit der Einführung einer rückgedeckten Unterstützungskasse (Flex UKasse) aus. Es ist der zweite bAV-Durchführungsweg, in dem der Versicherer aktiv ist.

Die Flex UKasse ist eine fondsgebundene Rentenversicherung mit garantierter Rente und einem Zusatzbaustein zur Beitragsbefreiung im Fall der Berufsunfähigkeit. Cardea.Life hat die Unterstützungskassen-Versorgung als beitragsorientierte Leistungszusage im Rahmen der Entgeltumwandlung und der Arbeitgeberfinanzierung angelegt. Die Rückdeckung übernimmt die Deutsche Unterstützungskasse.

Zwei Rentengarantiemodelle gibt es bei der Flex UKasse: Garantie-Rente classic und Garantie-Rente invest. Bei der Garantie-Rente classic kann sich der Kunde bei Vertragsabschluss für eines von vier Garantieniveaus entscheiden, das dann für die gesamte Vertragslaufzeit gilt: 50, 80, 90 und 100 Prozent der Beitragssumme. Je nach Garantieniveau teilt der Versicherer die Beiträge zwischen freier Fondsauswahl und Sicherungsvermögen auf. Bei einer hohen Garantie-Rente wird ein wesentlicher Anteil der Sparbeiträge im Sicherungsvermögen angelegt.

Im umgekehrten Fall ist bei einer niedrigeren Garantie-Rente der Beitragsanteil höher, den der Versicherte in das Fondsangebot nach eigenen Wünschen investieren kann. Zehn vermögensverwaltende Konzepte von Gesellschaften wie Warburg Invest, Morningstar und DJE Kapital stehen ebenso zur Verfügung wie rund 150 Einzelfonds.

Bei der Garantie-Rente invest fließen 100 Prozent der Sparbeiträge in ein Portfolio aus aktiv gemanagten vermögensverwaltenden Konzepten. Die Garantie kauft der Kunde in dieser Variante durch eine separate Garantieprämie in Höhe von 5 Prozent hinzu.

Eine jährliche Rentensteigerung um ein Prozent ist bei der Flex UKasse vertraglich garantiert. Damit ist die Anpassungsprüfung der Rente für Arbeitgeber erfüllt.

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