GDV bemängelt neue Riester-Produktinformationsblätter

Der Verordnungsentwurf des Bundesfinanzministeriums zu den Riester-Produktinformationsblättern lässt laut GDV noch viele Fragen offen.
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GDV-Präsident Alexander Erdland

Damit die Kunden künftig die Produktinformationsblätter der staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte (Riester) besser verstehen, hat das Bundesfinanzministerium einen Verordnungsentwurf (Altersvorsorge-Produktinformationsblatt-Verordnung, AltvPIBV) vorgelegt. Aus Sicht der Branche ist das ein wichtiger Schritt. Allerdings bleiben weiter viele Fragen offen, schreibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seiner Stellungnahme zum Rentenentwurf.

Der GDV sieht unter anderem bei der Chance-Risiko-Klassifizierung großen Änderungsbedarf. Die Bezeichnungen („sehr geringe Chancen und sehr geringes Risiko“, „geringe Chancen und geringes Risiko“ und so weiter) seien „ungelenk“. Die Klassen sollten einfach durchnummeriert sein. Zudem sollte die Verordnung noch nicht die Anzahl der Klassen festlegen, sonder später die Produktinformationsstelle. Eine Übergangsdefinition als Zwischenlösung hält der GDV für untauglich und verwirrend für den Kunden.

Außerdem bemängelt der Verein auch die widersprüchlichen Vorgaben zur Berücksichtigung der Überschussbeteiligung in der Preis-Leistungs-Darstellung, insbesondere den unklaren Verweis auf die Mindestzuführungsverordnung. Die vier von der CRK abhängigen Wertentwicklungsannahmen für die Modellrechnungen hält der GDV für zu niedrig und ungeeignet.

Damit die betroffenen Unternehmen mit den Vorbereitungen beginnen können, fordert der GDV eine rasche Klärung der Punkte.

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