Provisionsabgabeverbot

Rückwirkende Strafen möglich

Derzeit besteht das Provisionsabgabeverbot nur noch auf dem Papier. Sollte der Gesetzgeber aber das Verbot wiederbeleben, drohen Beratern rückwirkend empfindliche Strafen, meint ein Vermittler-Verband.

Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) warnt die Berater und Vermittler vor einem unüberlegten Umgang mit dem Provisionsabgabeverbot. Das Gesetz sei zwar in der alltäglichen Praxis weitgehend ausgehebelt, sollte die allgemeine Rechtsprechung das Provisionsabgabeverbot aber wiederbeleben, drohen den betroffenen Vermittlern auch rückwirkend empfindliche Sanktionen.

Außerdem fordert der Verband den Gesetzgeber auf, in der Frage der Provisionsweitergaben endgültig Klarheit zu schaffen.

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