Urteil des OLG Köln zur PKV

Ohne Diagnose muss der Krankenversicherer nicht zahlen

Ein Patient leidet an Rückenschmerzen und wird behandelt. Weil aber nicht klar ist, woher die Schmerzen kommen, muss der private Krankenversicherer die Kosten für die Behandlung nicht bezahlen, so ein Urteil des OLG Köln.
© Getty Images
Eine Physiotherapeutin massiert einen Rückenschmerzpatienten.

Was war geschehen?

Ein privat versicherter Patient leidet an Rückenschmerzen, deren Ursache nicht bekannt ist. Er unterzieht sich bei seinem Arzt unter anderem einer Akupunktur- und Reizbehandlung und verlangt die Kosten dafür von seiner Krankenversicherung zurück.

Die Kosten für diese Behandlung verlangte er von seinem privaten Krankenversicherer zurück. Dieser weigerte sich. Begründung: Der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung fehle.

Das Urteil

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln stimmte dem Versicherer zu (Aktenzeichen 20 U 7/14). „Solange nicht diagnostisch geklärt ist, worauf die Beschwerden zurückzuführen sind, kann auch nicht festgestellt werden, dass die durchgeführte Behandlung eine geeignete Therapieform darstellt“, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

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