„Je mehr Nachversicherungsgarantien, desto besser“

Drei Mythen der Berufsunfähigkeitsversicherung

„Die Liste an unreflektierten Meinungen ist bei der Arbeitskraftabsicherung endlos“, schreibt Versicherungsmakler Philip Wenzel. Er hat sich drei Merkmale der BU herausgesucht, die landläufig als wichtig gelten, bei denen man aber auch anderer Meinung sein kann.
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Kellnerin auf dem Oktoberfest: Brauchen Angestellte in der Gastronomie bei der BU eine Infektionsklausel?

In den Diskussionen mit Kollegen wird man immer wieder mit Meinungen konfrontiert, die auf den ersten Blick logisch erscheinen. Aber auf den zweiten Blick wird deutlich, dass man alles auch durchaus anders sehen könnte. Die Liste an unreflektierten Meinungen ist bei der Arbeitskraft-Absicherung quasi endlos. Und auch bei den drei ausgewählten ist jede andere Meinung sinnvoll zu argumentieren. Diese Liste ist also nur als Denkanstoß gedacht, seine Meinung vielleicht nicht sofort zu ändern, sondern diese Dinge einfach auch mal anders zu betrachten, als man es bisher gewohnt war.

1.    Die Infektionsklausel ist superwichtig für medizinische oder gastronomische Berufe

Lücke schreibt zu diesem Thema sehr eindeutig an zwei Stellen im Prölss/Martin, dass der Krankheitsbegriff auch eine Infektion einschließt, wenn es wegen der Ansteckungsgefahr nicht mehr möglich ist zu arbeiten. Darüber hinaus ist auch hier zu bedenken, was denn passieren würde, wenn eine Behörde ein Arbeitsverbot aussprechen würde.

In diesem Fall müsste die Behörde für die Versorgung aufkommen und zwar in Geld. Die ersten 42 Tage volle Lohnfortzahlung, danach wie beim Krankengeld. Ob hier eine empfindliche Lücke entstünde, hängt ganz davon ab, in welchem Verhältnis meine Ausgaben zu meinen Einnahmen stehen. Mit einer BU-Rente käme ich aber wohl recht wahrscheinlich in die Überversorgung.

Eine Leistung schon bei einem teilweisen Berufsverbot wird sicherlich öfter in Anspruch genommen werden, allerdings darf man auch hier davon ausgehen, dass keine empfindliche Lücke entstehen würde. Ausnahmen kann es hier selbstverständlich geben, wenn ich zum Beispiel sehr knapp finanziert habe.

2.    Ohne Leistungsdynamik geht es nicht

Hier ist die einfache Antwort: Macht bei der Prämie meistens nicht so viel aus. Sollte man dann einfach mitnehmen.

Wenn wir aber auf die Zahlen der Rückversicherer vertrauen können – die hier wahrlich keinen Grund zu lügen haben – dass die durchschnittliche Leistungsdauer immer mehr zurückgeht und grob zwischen fünf und acht Jahren liegt, dann ist eine garantierte Leistungsdynamik als Inflationsausgleich nicht zwingend notwendig. Zumal es ja nicht garantierte Rentensteigerungen aus der Überschussbeteiligung auch geben kann und für gewöhnlich auch gibt.

In der Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine garantierte Leistungsdynamik noch sinnvoller, da hier, aufgrund der Schwere des Leistungsauslösers davon ausgegangen werden muss, dass der Leistungsfall länger, wenn nicht sogar dauerhaft, bestehen bleibt. Eine längere Leistungsdauer ist also eher denkbar und ein garantierter Inflationsausgleich deshalb auch sinnvoll. Bei einer Berufsunfähigkeit oder gar einer Arbeitsunfähigkeit wird die Leistungsdynamik eher nur in Ausnahmen eine große Rolle spielen.

Diese Vermutung wird auch durch den meist geringen Preis bestätigt.

3.    Je mehr Nachversicherungsgarantien, desto besser

Die Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung stellen für den Versicherer ein immenses Risiko dar, da ich selbst bei schon bestehenden Krankheiten ohne Ausschluss meine Rentenhöhe anheben kann. Und erfahrungsgemäß werden diese Optionen auch hauptsächlich von jenen genutzt, die eine Berufsunfähigkeit bereits im Nacken sitzen haben. Die Anzahl der verschiedenen Nachversicherungs-Möglichkeiten ist allerdings nicht entscheidend. Im Ernstfall ist das notwendige Ereignis nicht in Sicht und viele Optionen verstreichen ungenützt, weil es keiner gemerkt hat und genauso viele werden auch nicht genutzt, obwohl der Vermittler darauf hinweist.

Grundsätzlich sind diese Nachversicherungsgarantien eine gute Sache. Besser lässt sich aber die Rentenhöhe durch eine Beitragsdynamik steuern. Zwar nicht so schnell, dafür passiert das ganz automatisch. Diese kann immer wieder ausgesetzt werden, sollte aber nach Möglichkeit immer wieder angenommen werden, um nicht den Anspruch darauf zu verlieren. Auch sind Nachversicherungsgarantien meist in der Summe oder prozentual begrenzt. Bei Dynamiken ist das eher die Ausnahme.

Wie schon einleitend geschrieben, darf man anderer Meinung sein und es ist auch durchaus wahrscheinlich, dass der eine oder andere schon positive Erfahrungen mit diesen Klauseln gemacht hat. Leistungsdynamik und Nachversicherungsgarantien sind gerade bei jüngeren Kunden sehr oft sinnvoll. Ich sollte aber dennoch als Vermittler von Zeit zu Zeit alles hinterfragen, was ich standardmäßig verkaufe.

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