Macht ein Kunde beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) falsche oder unvollständige Angaben, kann ihn das auch Jahre später noch seinen Versicherungsschutz kosten. Unklar war dabei bisher, wie lange das gilt. Dazu hat der Bundesgerichtshof Ende 2015 ein Urteil gefällt.
Urteil des BGH zur Zehn-Jahres-Frist
In dem Fall ging es um einen Mann, der beim Antragstellen Fragen zu Vorerkrankungen verneint hatte, obwohl er zu dem Zeitpunkt schon seit vielen Jahren an Morbus Parkinson litt. Sechseinhalb Jahre später war er berufsunfähig. Einen entsprechenden Leistungsantrag stellte er knapp zehn Jahre nach Abschluss der BU. Weitere vier Monate später wollte die Versicherung wegen arglistiger Täuschung den Vertrag anfechten. Die Witwe des inzwischen verstorbenen Mannes ging daraufhin vor Gericht.
Der BGH stellte sich auf die Seite der Witwe (Aktenzeichen IV ZR 277/14). Die Begründung der Richter: Die Zehn-Jahres-Frist sei verstrichen und zwar auch ausdrücklich, obwohl die Berufsunfähigkeit bereits vorher eingetreten gewesen sei.
Was heißt das nun?
Versicherungsmakler Matthias Helberg schreibt dazu in seinem Blog: „Ich bin mir sicher, dass viele Versicherer schon überlegen, welche Konsequenzen sie aus diesem BGH-Urteil ziehen sollen. Schließlich sieht es nun so aus, dass ein Kunde, der die ersten zehn Jahre nach Abschluss seiner BU ‚übersteht‘, selbst dann noch einen Leistungsanspruch haben kann, wenn er absichtlich und bewusst bei Antragstellung getäuscht hat – und sogar dann, wenn er bereits nach dem fünften und vor dem zehnten Jahr seit Abschluss berufsunfähig geworden ist.“
Kritisch sieht der Experte das Urteil zum einen aus Sicht der redlichen Kunden. Für sie sei das Urteil ein Schlag ins Gesicht. Zum anderen sei es auch aus Sicht der Vermittler schwierig: „Wie sollen Versicherungsvermittler ihre Interessenten nun noch davon überzeugen, sich den ganzen Stress mit der Aufarbeitung der Gesundheitshistorie zu machen und bei Antragstellung alles korrekt anzugeben, wenn sie auch gleich alle Fragen zu Vorerkrankungen verneinen könnten und ‚nur‘ zehn Jahre durchhalten müssen?“
BU-Versicherer müssen handeln
Es sei Zeit für ein offensives Vorgehen seitens der BU-Versicherer. Helberg plädiert dabei für eine BU mit zehn Jahren Wartezeit ohne Gesundheitsprüfung. Die Vorteile lägen auf der Hand: Der Abschluss sei leichter und weniger aufwendig für Kunden und Vermittler, sie sei eine gute Alternative für junge Leute, Schüler, Studenten, Azubi und Berufsanfänger. Alle Beteiligten wüssten außerdem, woran sie in den ersten zehn Jahren sind, die Versicherer stünden zehn Jahre nicht im Risiko – außer bei einer unfallbedingten BU und sie könnten zehn Jahre könnten erstmal schön Beiträge kassieren.
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