Urteil des OLG Karlsruhe

BU-Versicherer muss trotz Gefängnis zahlen

Wird ein Versicherungsnehmer im Gefängnis bedingungsgemäß berufsunfähig, muss die Versicherung trotzdem leisten, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Tobias Strübing, der Rechtsanwalt, der das Urteil erstritten hat, kommentiert.
1458572270.struebing-1
© Wirth-Rechtsanwaelte
Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte.

Hier geht es zum Kommentar.

Werbung

Mehr zum Thema

Mehr Menschen beziehen BU-Rente – Psyche bleibt Hauptgrund

Psychische Erkrankungen bleiben der häufigste Grund, warum Menschen ihren Beruf aufgeben müssen. 45,7 Prozent der…

Wie die Bafin White-Label-Produkte kennzeichnen will

Es ist üblich, dass Unternehmen Versicherungen unter eigenem Namen verkaufen, dahinter aber ein anderer Versicherer…

Jeder Zweite fühlt sich noch selbstbestimmt

Nur 52 Prozent der Menschen in Deutschland fühlen sich noch grundsätzlich selbstbestimmt. Das zeigt das…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert