Interview mit Matthias Helberg und Gerd Kemnitz

„Manche Versicherer scheinen mit der Berufsgruppeneinteilung überfordert zu sein“

Immer heftiger geraten die Versicherer wegen der ausufernden Berufsgruppenspreizung in der BU in die Kritik. Und das auch völlig zu Recht, meinen die beiden Versicherungsmakler Gerd Kemnitz und Matthias Helberg. Pfefferminzia sprach mit den beiden über das Berufsgruppenbingo, eine Unijob-BU und einer möglichen Rückkehr zum staatlichen Schutz.
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Die beiden Versicherungmakler Matthias Helberg (links) und Gerd Kemnitz.

Pfefferminzia: So ziemlich jeder wirft den Versicherern die immer feiner werdende Berufsgruppendifferenzierung vor. Ist das nicht einfach risikogerechtes Kalkulieren?

Gerd Kemnitz: Im ersten Moment könnte man das vermuten. Aber dann stelle ich mir die Frage, warum das Bestreben nach dieser „risikogerechten“ Kalkulation in den vergangenen Jahren so zugenommen haben könnte. Und wenn ich mir noch die Entwicklung der BU-Ursachen und der Prämienunterschiede zwischen günstigster und ungünstigster Berufsgruppe bei den einzelnen Versicherer anschaue, dann drängt sich mir eher der Verdacht der Rosinenpickerei auf. Allerdings bin ich bei dieser existenziell wichtigen Versicherung auch der Meinung, dass ein bezahlbarer Versicherungsschutz für alle Berufstätigen wichtiger ist, als eine risikogerechte Prämienkalkulation für immer kleiner werdende Versicherungskollektive.

Matthias Helberg: Nach meinem Empfinden ist es überhaupt nicht so, dass hier massiv genug Kritik geübt wird. Es sind eher einzelne Organisationen und Kollegen, die bislang auf dieses Problem aufmerksam machen. Das Phänomen einer „risikogerechten Kalkulation“ findet sich auch nicht nur bei der BU, sondern in immer mehr Versicherungssparten. Die Differenzierung geht immer weiter, sodass der eigentliche Versicherungsgedanke – jeden kann es treffen, jeder soll die Möglichkeit der Absicherung haben – immer weiter ausgehöhlt wird. Weiter gedacht gelangen wir eines Tages an den Punkt, an dem jeder sein eigenes Risiko trägt. Nur wofür braucht es dann noch Versicherungen?

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Verbraucherschützer und Gewerkschaften fordern eine Rückkehr zur staatlichen BU – hat das private System tatsächlich versagt?

Kemnitz: Nein, das glaube nicht. Und eine Rückkehr zum gesetzlichen BU-Schutz wäre nach meiner Ansicht nicht erstrebenswert. Aber als die Politik diesen gesetzlichen Schutz aufgab und mehr private Eigenvorsorge forderte, hätte sie den privaten BU-Versicherern auch einen Rahmen für den Wettbewerb vorgeben müssen. Eigenvorsorge setzt die Möglichkeit hierfür voraus. Zu vielen Berufstätigen wurde diese Möglichkeit durch die Berufsgruppendifferenzierung genommen. Deshalb muss dieser Rahmen jetzt vorgegeben werden – entweder durch eine Selbstverpflichtung aller BU-Versicherer oder durch den Gesetzgeber.

Helberg: Ein Teilversagen muss sich die Branche sicherlich vorwerfen lassen. Wer allerdings zurück zum staatlichen System will, wird auch sagen müssen, wie das finanziert werden soll. Derzeit sind wir bei durchschnittlichen Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung um 650 Euro pro Monat und bei Anerkennungsquoten unter 50 Prozent. Auch die gesetzliche Rentenversicherung ist offensichtlich nicht in der Lage, auch nur annähernd solchen Versicherungsschutz zu bieten, wie man es sich wünschen könnte.

Wie könnte man das Problem der Berufsgruppeneinteilung denn Ihrer Ansicht nach beheben? Unijob und Unisex?

Kemnitz: Ich favorisiere wirklich Unijob-Tarife, wobei ich dies ausdrücklich nicht nur auf die Beitragskalkulation sondern auch auf die versicherbaren Endalter beziehe. Unijob-Tarife sind nicht nur sozial gerechter, sondern würden auch den Verwaltungsaufwand bei den Versicherern sowie die Unsicherheit bei den Antragstellern reduzieren. Abgesehen davon, dass die Berufsgruppenverzeichnisse der Versicherer ohnehin nie vollständig sein können und in der Praxis sehr häufig korrigiert und erweitert werden, scheinen manche Versicherer damit auch überfordert zu sein. Das zeigt sich beispielsweise dann, wenn ein Versicherer den „Techniker/in – Maschinenbau“ deutlich ungünstiger einstuft als den „Maschinenbautechniker/in“.

Helberg: Ja, genau. Heute haben wir die Situation, dass für die gesamte Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Berufsgruppe angenommen wird, der man beim Abschluss zugeordnet wird. Wer beim Abschluss studiert, zahlt immer annähernd einen Akademiker-Beitrag, auch wenn er nach dem Studium Reiseführer für Abenteuerreisen, Taxifahrer oder Gärtner wird. Wer hingegen als Gärtner eine BU abschließt, zahlt immer den zwei- bis dreifachen Beitrag des Studenten, auch wenn er später ein Studium nachholt und Akademiker wird. Auch das ist ein gutes Argument, den konkreten Beruf beim Abschluss einer BU nicht als Tarifierungsmerkmal zu nutzen. Da die Versicherer das wegen möglicher Vorwürfe eines Kartells nicht gemeinsam ändern können –selbst wenn sie es wollten –, ist hier der Gesetzgeber gefordert.

Auch beim Umgang mit Vorerkrankungen oder Leistungsregulierung gibt es alternative Lösungsvorschläge. Wie sehen diese aus?

Kemnitz: Der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schlagen ja bis zu einer monatlichen BU-Rente von 1.500 Euro keine oder eine stark vereinfachte Gesundheitsprüfung vor. Das wird bei einer privaten Versicherung so pauschal nicht realisierbar sein. Denn die meisten Berufstätigen würden vermutlich mit dem Abschluss der BU-Versicherung warten, bis sich erste gesundheitliche Beschwerden andeuten. Aber die BU-Versicherer könnten sich darauf einigen, Jugendlichen nach Vollendung des 18. Lebensjahres innerhalb von beispielsweise zwölf Monaten einen solchen BU-Antrag mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen zu ermöglichen. Damit würden sie einen besonderen Anreiz für einen frühzeitigen Abschluss schaffen. Warum sollte so etwas nur im Rahmen einer betrieblichen Vorsorge oder im Rahmen von Sonderaktionen möglich sein?

Wenn man Negativschlagzeilen zur Leistungsregulierung der BU-Versicherer genauer analysiert, so streiten sich die Parteien auffallend häufig um den Grad der Berufsunfähigkeit und jede Partei beruft sich dabei auf seinen Gutachter. Uns sollte klar sein, dass solche Streitigkeiten dem Ruf der BU-Versicherer schaden. Aber offensichtlich hat nicht jeder Gutachter die charakterliche Stärke, unabhängig von den Interessen seines Auftraggebers neutrale Gutachten zu erstellen. Deshalb sollte die Versicherungsbranche überdenken, ob Gutachten nur noch durch eine neutrale Stelle – etwa den zuständigen Ombudsmann – in Auftrag gegeben werden sollten, sodass der Gutachter den ursprünglichen Auftraggeber gar nicht erfährt. Die Kosten für die Erstellung der Gutachten könnten ja trotzdem an die jeweilige Versicherungsgesellschaft weitergeleitet werden.

Helberg: Derzeit ist es für die Kunden ein irrer Aufwand, die Gesundheitsfragen in einem BU-Antrag so vollständig und korrekt anzugeben, dass der Versicherer ihnen im Leistungsfall möglichst keine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorwerfen kann. Interessanterweise hat ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs nun bestätigt, dass hingegen ein Versicherer sich auch dann nicht mehr von einem Vertrag trennen kann, wenn jemand bei Antragsstellung vorsätzlich und arglistig falsche Angaben gemacht hat – zum Beispiel also seine Parkinson-Erkrankung nicht angegeben hat – und seit Vertragsbeginn zehn Jahre vergangen sind. Das gilt sogar dann, wenn der Leistungsfall nach dem fünften Jahr und vor dem zehnten Jahr bereits eingetreten ist. Wer es also darauf anlegt, kann sich als Kunde „hintenrum“ funktionierenden Versicherungsschutz nach zehn Jahren besorgen.

Ich meine, die Versicherer können dann auch gleich eine BU mit zehn Jahren Wartezeit, außer für unfallbedingte Berufsunfähigkeit, und ohne Gesundheitsfragen auf den Markt bringen. Damit wäre ein Riesen-Abschlusshindernis aus der Welt, alle wüssten, woran sie sind und niemand würde hinter das Licht geführt. Bestimmt werden sich auch zu diesem Vorschlag bei vielen Aktuaren die Nackenhaare sträuben. Allerdings gibt es ja auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung oder des Belegschaftsgeschäfts Angebote nahezu ohne Gesundheitsfragen – sogar ohne Wartezeit. Es ist wie so oft: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Die ersten BU-Versicherer mussten jetzt ihre Beiträge erhöhen, weil mehr Leute berunfsunfähig geworden sind, als angenommen. Ist das auch ein „Fehler des Systems“ oder einfach nur Pech?

Kemnitz: An Pech oder einer erhöhten BU-Schadensquote nur bei diesen Versicherern glaube ich nicht. Natürlich setzt das lang anhaltende Zinstief auch den BU-Versicherern zu. Ich vermute, einige Versicherer haben sich mit ihrer aggressiven Preispolitik zu weit aus dem Fenster gelehnt und mussten dies nun korrigieren. Aber beispielsweise die WWK wurde ja 2015 erst von einer Fachzeitschrift in Zusammenarbeit mit einer Rating-Agentur mit dem Titel „Bester Lebensversicherer Deutschlands“ ausgezeichnet. Trotzdem erhöhte sie die Zahlbeiträge zum Jahreswechsel massiv – eigenartigerweise aber nur in den Berufsgruppen „B“ bis „E“. Akademiker und Führungskräfte, die vorrangig in die Berufsgruppe „A“ eingestuft wurden, blieben von dieser Erhöhung jedoch verschont. Das ist für mich nicht nachvollziehbar – zumal bekanntlich psychische Erkrankungen zunehmend BU-Ursache sind, aber nicht vorrangig bei körperlich Tätigen.

Helberg: Man muss hier klarstellen – es sind nicht die garantierten Beiträge erhöht worden, sondern einige wenige Versicherer mussten die Überschussbeteiligung nun auch für laufende Verträge reduzieren. Weniger Überschüsse bedeuten für die Kunden höhere zu zahlende Nettobeiträge. Die politisch gewollte Nullzinspolitik trifft alle deutschen Lebensversicherer. Manche früher, andere später. Ob darüber hinaus mehr Leistungsfälle als kalkuliert diesen Effekt unterstützen, kann man von außen kaum beurteilen. Auch mit solchen Auswirkungen wird man meines Erachtens für die Zukunft jedenfalls rechnen müssen.

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