In den Musterbedingungen (VGB 2010) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind die Ableitungswasserrohre außerhalb des versicherten Gebäudes und außerhalb des versicherten Grundstücks nicht versichert.
In der Versicherungswirtschaft herrscht Vertragsfreiheit, das heißt, die Versicherer können auch hier Versicherungsschutz gewähren. Aus Verbrauchersicht ist dabei allerdings Vorsicht geboten, denn hier wird mächtig gefuschelt.
So muss in den Bedingungen ausdrücklich vereinbart sein, dass auch Bruchschäden in/unter der Bodenplatte mitversichert sind. Darüber hinaus muss Versicherungsschutz außerhalb des versicherten Hauses auf dem versicherten Grundstück und außerhalb des versicherten Grundstücks bestehen.
Es darf keine Deckelung im Vertrag, zum Beispiel bis zu einer Schadenhöhe von 3.000 Euro, vereinbart sein. Denn das bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall eben nicht mehr als die 3.000 Euro zahlt. Schäden am Ableitungswassersystem können aber deutlich teurer werden. In einem mir vorgelegten Schadenfall betrugen die Reparaturkosten 33.000 Euro.
Was ist in der Regel versichert?
Versichert sind Bruchschäden. Nicht versichert sind Muffenversatze, Axialverschiebungen, Verschleiß und Bruch durch Einwuchs von Baumwurzeln. Wichtig ist, dass auch die Folgeschäden mitversichert sind. Läuft durch ein defektes Ableitungswasserrohr Wasser ins Haus, muss der Versicherer, wenn im Vertrag die Ableitungsrohre mitversichert sind, auch hier leisten. Nicht versicherte Ableitungswasserrohre können also ein nicht unerhebliches Loch in die Haushaltskasse reißen.
Soweit die Vorgeschichte: Sieht man sich nun den letzten Test „Wohngebäudeversicherung“ von Finanztest vom 26. April 2016 an, kann man nur den Kopf schütteln, wie verantwortungslos die Tester mit diesem Thema umgehen.
Hier wird doch eiskalt behauptet, dass die mit „gut“ getesteten Versicherer, Ableitungswasserrohre uneingeschränkt versichert haben. Schaut man dann in den Bedingungen nach, beschränkt sich dieses Risiko nur auf das Versicherungsgrundstück – und die Leistungen sind ebenfalls eingeschränkt, zum Beispiel auf 5.000 Euro. Diese mit „gut“ getesteten Versicherer lehnen aber grundsätzlich den kompletten Versicherungsschutz ab, wenn ein Haus älter als 30 Jahre ist. Sind die Leitungswasserrohre, Heizung, Elektroinstallation und das Dach nicht komplett saniert worden, wird kein Versicherungsschutz geboten.
Damit verabschieden sich diese Versicherer aus der Leistungsgewähr, wenn sich das Schadenrisiko sukzessive erhöht. Das ist, das muss man zugestehen, im Rahmen der Vertragsfreiheit erlaubt – circa 20 Millionen Häuser in Deutschland sind über 30 Jahre alt.
Stiftung Warentest und den Verbraucherzentralen – finanziert durch Steuergelder – muss man hier vorwerfen, einen sehr fragwürdigen Test zum Nachteil des Verbrauchers auf den Weg gebracht zu haben. Es wurde nicht nach dem optimalen Preis-Leistungsverhältnis getestet.
Ein Leser hat bei Stiftung Warentest angefragt, warum Maklerkonzepte nicht mit in dem Vergleich eingeflossen sind: Antwort Stiftung Warentest: „Die Gründe für das Fehlen von Maklerkonzepten haben wir in den vergangenen Kommentaren gegeben. Den ausschlaggebenden Grund liefern Sie selbst. Die Angebote unterscheiden sich von denen, die Verbraucher bei den Versicherungen erhalten.“
„Verbraucherschützer“ endlich in die Haftung?
Und wie unterscheiden sich diese Angebote? Es wird ein Versicherungsschutz für Abwasserleitungsrohre auch außerhalb des versicherten Gebäudes und Grundstücks ohne Summenbegrenzung geboten. Die Prämie weicht nur unerheblich von den „gut“ getesteten Versicherer ab. Hinter diesen Maklerkonzepten stehen deutsche Versicherer. Das Alter der zu versichernden Gebäude spielt nur insofern eine Rolle, dass altersbedingte Zuschläge erhoben werden.
Als Fazit stellt sich die Frage, ob es sich hierbei nicht um ein grob fahrlässiges Verhalten der Warentester gegenüber dem Verbraucher handelt, in Anbetracht der möglich kostenintensiven Schäden? Und es stellt sich auch die Frage, ob diese „Verbraucherschützer“ nicht endlich in die Haftung genommen werden müssten?
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