Käme die GKV für Beamte

Kassenpatienten könnten mit Beitragssenkungen rechnen

85 Prozent der deutschen Beamten sind privat versichert. Würde man sie in das gesetzliche Krankenversicherungssystem integrieren, könnten die öffentlichen Haushalte bis 2030 rund 60 Milliarden Euro sparen. Und auch die gesetzlich Versicherten könnten mit Beitragssenkungen rechnen. Der PKV-Verband und die Bundesärztekammer indes kritisieren die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen scharf.
© Bertelsmann Stiftung
Käme die GKV für Beamte könnten Bund und Länder 60 Milliarden Euro sparen. Und GKV-Versicherte könnten sich über Beitragssenkungen freuen.

Die Untersuchung der Bertelsmann Stiftung zusammen mit dem Berliner IGES Institut lieferte folgende Hauptergebnisse: Von den derzeit gut 3 Millionen privat versicherten Beamten und Pensionären wären zwei Drittel versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Weitere 21 Prozent würden aus finanziellen Gründen freiwillig in die GKV wechseln. Insgesamt wären dann neun von zehn Beamten gesetzlich versichert.

Den Bund würde das im ersten Jahr um 1,6 und die Länder um 1,7 Milliarden Euro entlasten. Bis 2030 würden die öffentlichen Haushalte von Bund und Ländern mehr als 60 Milliarden Euro sparen. „Wenn Beamte sich auch pflichtversichern müssten, würden nicht nur die meisten Länder finanziell profitieren, sondern auch der Bund. Das wäre eine Entlastung für jeden Steuerzahler“, sagt Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Die Bertelsmann Stiftung spricht sich daher für eine Abschaffung der Beihilfe für Beamte aus.

Beihilfeausgaben steigen in Zukunft massiv

Im Jahr 2014 gab der Bund 4,5 Milliarden Euro für die Beamtenbeihilfe aus; die Länder mussten dafür im selben Jahr 7,4 Milliarden Euro aufbringen. Bis 2030 könnten die jährlichen Ausgaben des Bundes der Studie zufolge um 46 Prozent (auf 6,6 Milliarden Euro), die der Länder sogar um 83 Prozent (auf 13,6 Milliarden Euro) steigen.

„Angesichts der Schuldenbremse muss der Ausstieg aus dem Beihilfesystem für Beamte eingeleitet werden. Je konsequenter die gesetzliche Versicherungspflicht umgesetzt wird, desto positiver sind die Effekte für die öffentlichen Haushalte“, sagt Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte der Bertelsmann Stiftung.

Neben der privaten Krankenversicherung (PKV) profitierten derzeit vor allem niedergelassene Ärzte in Regionen mit hohem Beamtenanteil vom bestehenden Versorgungssystem. Denn Leistungen für privat Versicherte würden nach der privaten Gebührenordnung im Schnitt 2,6-mal besser vergütet als bei gesetzlich Versicherten.

Auch Kassenpatienten könnten profitieren

Die Analysten haben im Rahmen ihrer Studie auch die Auswirkungen der Krankenversicherungspflicht für Beamte auf die GKV berechnet. Danach stünden den zusätzlichen Ausgaben für die Versorgung der Beamten und Pensionäre in Höhe von knapp 12 Milliarden Euro Mehreinnahmen durch Beiträge von über 15 Milliarden Euro gegenüber. Es ergebe sich also ein positiver Saldo von 3,4 Milliarden Euro.

Von einer Einführung der Krankenversicherungspflicht für Beamte würden also auch alle gesetzlich Versicherten profitieren, meinen die Studienautoren. Ihr Beitragssatz könnte um 0,34 Prozentpunkte sinken. „Unterm Strich würde unser Krankenversicherungssystem somit gerechter und nachhaltiger“, sagt Mohn.

Der PKV-Verband indes protestiert gegen die Ergebnisse der Untersuchung. So meint Volker Leienbach, Direktor des Verbands, dazu: 

„Die Bertelsmann-Stiftung erhebt die Forderung nach einem Radikalumbau der Gesundheitsversorgung aller Beamten in Bund, Ländern und Kommunen – hat dabei jedoch nach eigenen Angaben die (verfassungs-)rechtliche Zulässigkeit und Umsetzbarkeit gar nicht erst geprüft. Eine solche ‚Studie‘ ist auf Sand gebaut und kann schon im Ansatz nicht ernst genommen werden. Auch das Rechenwerk der Studie ist nicht tragfähig. Es blendet wesentliche Kostenfaktoren aus. Die unvollständige Datenauswahl ist augenscheinlich von der Absicht geprägt, zu einem von vornherein gewünschten Ergebnis zu gelangen. So beziffert die Studie zwar die vermeintlichen Einsparungen der Staatshaushalte bis 2030 durch die Verlagerung der Kosten für die Versorgung der Beamten auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Sie verschweigt aber die Auswirkungen auf die GKV-Versicherten im selben Zeitraum. Dabei ist absehbar, dass die GKV-Versicherten durch steigende Beitragssätze mittel- und langfristig wesentlich stärker belastet würden.“

Auch die Arztpraxen würde die von Bertelsmann vorgeschlagene ’Zwangsversicherung‘ der Beamten bedeuten, so Leienbach weiter. Schon ab dem ersten Jahr würden sie 6,1 Milliarden Euro einbüßen – wodurch im Ergebnis die Infrastruktur und die medizinische Versorgungsqualität für alle Patienten verschlechtert würde.

Auch mögliche massive Auswirkungen auf die Pflegeversicherung würden in der Studie ausgeklammert. Durch den Leistungsanspruch aller pflegebedürftigen Beamten, Pensionäre und ihrer Angehörigen an ein Versicherungssystem, in das sie nie einbezahlt hätten, würde eine finanzielle Schieflage der sozialen Pflegeversicherung drohen, die anders als die PKV für diese Kosten keine Vorsorge getroffen hätte.

Auch die Bundesärztekammer übt heftige Kritik an der Studie. Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery führt aus:

„Die Ergebnisse der aktuellen Bertelsmann-Untersuchung mögen auf den ersten Blick beeindruckend klingen. Da ist von milliardenschweren Einsparungen die Rede, wenn man die Beihilfe für Beamte abschaffen würde. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass sich die Autoren hier ein Szenario zurecht gezimmert haben, dass jeglichem rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Realitätssinn entbehrt. Die Autoren selbst gestehen ein, dass eine verfassungs- oder beamtenrechtliche Bewertung ihres Modells nicht erfolgt ist. Das wäre aber aufschlussreich gewesen, zum Beispiel um die Frage zu klären, was aus den angesparten Alterungsrückstellungen der privat versicherten Beamten wird.

Unklar ist auch, wie zwei Dritteln der rund 3 Millionen Beamten Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung auferlegt werden können, ohne dies bei der Besoldung und Versorgung finanziell zu kompensieren. Peinlich genau achten die Autoren darauf, den Begriff Bürgerversicherung in ihrer Studie zu vermeiden. Ihr Modell ist aber nichts anderes als der Totengräber des dualen Krankenversicherungssystems in Deutschland und der Wegbereiter der Einheitskasse. Wenn man das will, muss man die Menschen aber auch über die Risiken und Nebenwirkungen einer solchen Reform aufklären.

So bleiben bei der Bertelsmann-Studie Aspekte der gesundheitlichen Versorgung komplett außen vor. In den Niederlanden oder in Großbritannien sehen wir, dass Einheitssysteme zu Rationierung, Wartezeiten und zu Begrenzungen in den Leistungskatalogen führen. Diejenigen, die es sich leisten können, sichern sich einen exklusiven Zugang zur Spitzenmedizin als Selbstzahler oder durch teure Zusatzversicherungen. Was uns also als gerechtere Alternative zum dualen Krankenversicherungssystem angeboten wird, ist in Wirklichkeit der Turbo-Lader für die Zwei-Klassen-Medizin.

Hinzu kommt, dass die Private Krankenversicherung die rasche Übernahme des medizinischen Fortschritts für alle Patienten ermöglicht. Denn die Existenz der PKV führt mit einem hohen Leistungsversprechen dazu, dass auch das GKV-System versucht, einen hohen Versorgungsstandard trotz aller Sparbemühungen aufrechtzuerhalten. So fördert die private Krankenversicherung Innovationen bei Diagnostik und Therapie, genehmigt sie schnell und setzt damit die Krankenkassen in der Regel unter Zugzwang. Nicht weiter thematisiert wird von den Studienautoren, dass das Bertelsmann-Modell der medizinischen Versorgung mehr als 6 Milliarden Euro pro Jahr entziehen würde. Das trifft nicht nur Ärzte, Physiotherapeuten oder Hebammen, sondern auch und gerade die Patientinnen und Patienten.

Denn Privatversicherte ermöglichen mit ihrem die tatsächlichen Kosten deckenden Finanzierungsbeitrag eine hochwertige medizinische Ausstattung von Krankenhäusern und Praxen, die allen Patienten unabhängig von ihrem Versicherungsstatus zur Verfügung steht. Auch auf solche Fakten muss man hinweisen, wenn man die Axt an das bewährte duale Krankenversicherungssystem in Deutschland legt.“

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