Berufsständische Versorgungswerke

Verfassungsgericht muss über Riester-Zulagen entscheiden

Haben Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke einen unmittelbaren Anspruch auf die Riester-Zulage? Nein, urteilte der Bundesfinanzhof im vergangenen Jahr. Der klagende Anwalt will sich mit dem Ergebnis aber nicht zufrieden geben. Er zieht nun vors Bundesverfassungsgericht.
© dpa/picture alliance
Müssen bald ein Urteil in Sachen Riester-Zulagen fällen: die Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Was ist geschehen?

Der Kläger ist angestellter Rechtsanwalt und damit Mitglied der Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung, einem Versorgungswerk. Rentenversicherungspflichtig ist er nicht. Seit 2005 hat er einen Riester-Vertrag, in den er ausreichend Geld einzahlt, um die Höchstzulage zu bekommen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) will ihm für die Jahre 2005 bis 2008 aber keine Zulage überweisen.

Der Fall landet vor Gericht. Der Anwalt argumentiert dabei, dass die Festlegung des förderberechtigten Personenkreises durch den Gesetzgeber verfassungswidrig sei, da er Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen von einer unmittelbaren Zulagenberechtigung ausschließt. Angestellte, die in eine berufsständische Rentenversicherung einzahlten, würden hierdurch diskriminiert, weil die fehlende Förderung durch keinen erkennbaren sachlichen Grund gerechtfertigt sei.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs

Der Bundesfinanzhof (BFH) entscheidet, dass Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke keinen Anspruch auf eine Riester-Zulage haben (Aktenzeichen X R 42/14). Es sei mit Artikel 3 Grundgesetz vereinbar, dass Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke keinen Anspruch auf die Altersvorsorgezulage haben.

Der Rechtsanwalt hat dagegen nun Verfassungsbeschwerde eingelegt (Aktenzeichen 2 BvR 1699/16).

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