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  • Von Redaktion
  • 25.01.2017 um 14:04
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Axa bietet mehr Leistungen in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung und HDI hilft Ärzten bei Cyber-Angriffen mit einem neuen Zusatzmodul aus der Klemme.

Axa erweitert Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Axa Lebensversicherung hat ihre Angebote zur Absicherung von Berufsunfähigkeit (BU) erweitert. Die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) zahlt auch bei Kunden, die langwierig erkrankt und damit zwar arbeitsunfähig, aber nicht berufsunfähig sind, schon die volle Berufsunfähigkeitsrente. Sie ist jetzt als zusätzlicher Baustein in der BU-Versicherung erhältlich.

Die Infektionsschutzklausel gibt zusätzlichen Schutz für den Fall, dass Kunden ihren Beruf aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung wegen einer Infektionsgefahr für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben können. Vor allem in medizinischen Berufen kann sie zum Einsatz kommen.

HDI bietet Zusatzmodul in Cyber-Police für Ärzte

Wegen der vielen persönlichen Daten, die Ärzte in ihren Praxen verwahren, sind sie oft Ziel für Hacker. HDI bietet niedergelassenen Ärzten jetzt das Zusatzmodul „Cyberrisk“ zur Ergänzung ihrer ärztlichen Berufshaftpflicht an.

Das Besondere: Sie springt ein, wenn die praxiseigenen Daten oder die eigene IT von einem Cyberangriff betroffen sind.

Die Leistungen umfassen unter anderem die Benachrichtigung von Betroffenen und Datenschutzbehörden, die Wiederherstellung von Daten und Software, Dienstleistungen zur Kreditkartenüberwachung sowie die finanzielle Absicherung von forensischen Untersuchungen oder einer durch die Cyber-Attacke verursachten Betriebsunterbrechung.

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