Papierloser Antragsprozess bei der Stuttgarter
Makler und Vermittler sind oft richtig im Zeitstress. Um ihnen unter die Arme zu greifen, bietet die Stuttgarter jetzt einen völlig elektronischen Antragsprozess an: den sogenannten E-Antrag mit E-Signatur.
Der papierlose Antrag funktioniert so: Der Vermittler füllt zuerst wie gewohnt am PC, Laptop oder Tablet die Antragsunterlagen in der Beratungssoftware aus und startet dann den E-Antragsprozess. Dann folgen drei Schritte:
HDI startet Rentenlücken-Rechner
Die neue App HDI VorsorgeNow ist nun für Vermittler erhältlich. Dabei handelt es sich um einen Rentenlücken-Rechner, der den Bedarf der Kunden für eine ausreichende Altersvorsorge berechnet. Steht die Zahl, liefert die App gleichzeitig das passende Angebot von HDI.
VorsorgeNow deckt die komplette Bandbreite ab – von der Basis- und Riester-Rente über die betriebliche Altersversorgung bis hin zu Lösungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Darüber hinaus können Vermittler nach der Berechnung Kontakt mit dem Angebots- und Beratungsservice von HDI aufnehmen oder die Berechnungsergebnisse per E-Mail an den Kunden schicken.
Kanzlei Michaelis vereinfacht digitale Kundenkommunikation
Klara – so heißt die neue App der Kanzlei Michaelis aus Hamburg. Sie soll die Kundenkommunikation vereinfachen und ist dabei individuell konfigurierbar. In Kürze soll sie in allen gängigen App-Stores erscheinen.
Im Wesentlichen kann Klara folgendes:
Universa bietet Krankenversicherungs-App
Kunden der Universa Krankenversicherung können Rechnungen, Rezepte, Bescheinigungen, Berichte, Heil- und Kostenpläne oder Verordnungen ab sofort über eine App per Smartphone oder Tablet fotografieren und einreichen.
Die Leistungsabrechnung erfolgt mit Besserstellungsprüfung ebenfalls elektronisch und papierlos in dem neuen Onlineportal E-Abrechnung. Der Kunde erhält dann jeweils noch eine zusätzliche E-Mail-Benachrichtigung.
Bei der Leistungsabrechnung wird als Serviceleistung automatisch eine Besserstellungsprüfung durchgeführt. Diese berücksichtigt, ob die Erstattung der Rechnungen oder eine Bar-Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit für den Kunden vorteilhafter wäre.
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