Trotz Forderungsausfalldeckung

Wann Gewaltopfer in der Privathaftpflicht leer ausgehen

Die Forderungsausfalldeckung ist in der Privathaftpflichtversicherung eine wichtige Klausel. Sie springt ein, wenn der Schadenverursacher selbst keine Haftpflicht oder kein Geld hat – das Opfer bekommt dann Geld von der eigenen Versicherung. So zumindest die Theorie. Wann man trotz Forderungsausfalldeckung leer ausgehen kann, zeigt ein aktueller Fall.
© dpa/picture alliance
Ein Notarztwagen auf dem Weg zu einem Einsatz: Trotz Forderungsausfalldeckung bekommen Opfer von Gewalt nicht immer Geld von der Versicherung.

Die Stiftung Warentest berichtet von einem Fall, in dem ein Mann trotz Forderungsausfalldeckung in seiner Privathaftpflichtversicherung leer ausging. Der Mann wurde von mehreren Männern zusammengeschlagen und landete im Krankenhaus. Einer der Täter war bereits polizeibekannt, trotzdem wurde das Strafverfahren eingestellt.

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Nach rund zwei Jahren Behandlungszeit hatten sich beim Opfer ein materieller Schaden von 5.000 Euro und ein Schmerzensgeldanspruch von 10.000 Euro angesammelt. Der Täter selbst hatte weder Geld noch eine eigene Privathaftpflichtversicherung.

Deshalb wandte sich das Opfer an den eigenen Versicherer. Denn: Er erinnerte sich an die Forderungsausfalldeckung in seinem Vertrag. Wenn der Versicherte einen Schaden erleidet und der Täter nicht zahlen kann, springt die eigene Privathaftpflicht ein. Normalerweise.

In diesem Fall hatte der Versicherte das Kleingedruckte seines Vertrags allerdings nicht gründlich genug gelesen. Denn dort stand, dass der Versicherer nicht bei vorsätzlichem Handeln zahlt.

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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