„Verlauf der alten Grenze ausschlaggebend“

Rentenberechnung soll bei tausenden Bundestagsmitarbeitern fehlerhaft sein

Die deutsche Teilung liegt über 25 Jahre zurück – für die Verwaltung des Bundestags ist das Thema jedoch wieder hochaktuell. Die Deutsche Rentenversicherung meint, dass tausende Bundestagsmitarbeiter nach dem West-Rentenwert der alten Bundesländer geführt werden, obwohl für sie eigentlich der Ost-Rentenwert gelten müsste. Dabei kann entscheidend sein, ob der Arbeitsplatz auf der einen oder anderen Seite der gleichen Straße liegt.
© Deutsche Rentenversicherung Bund
Die Deutsche Rentenversicherung prüft derzeit, ob der Deutsche Bundestag bei der Berechnung der Renten seiner Mitarbeiter trickst.

Der Bundestag behandelt seine Angestellten so, als würden sie alle im Westteil Berlins arbeiten – was aber nicht stimmt. Das meint zumindest die Deutsche Rentenversicherung. Sie prüft nun, ob ein Verstoß gegen das Sozialgesetzbuch vorliegt und die betroffenen Mitarbeiter auf den Ost-Rentenwert umgestellt werden müssen.

Hintergrund ist, dass der Bundestag für alle Mitarbeiter als Arbeitsplatz den Reichstag mit der Adresse Platz der Republik 1 angibt. Diese Adresse liegt im früheren Westteil von Berlin. Nach Angaben der Welt am Sonntag arbeiten aber die meisten Angestellten in Gebäuden, die im ehemaligen Ostteil liegen.

Mehreren Tausend Beschäftigten droht nun, dass die Beiträge und die Höhe ihrer Renten nach dem Ost-Rentenwert neu berechnet werden müssen, berichtet die Zeitung.

Für die Rentenversicherung zählt die geografische Lage des Arbeitsplatzes

Dem Bericht zufolge wird die derzeitige Rentenberechnung mit der Lage des Reichstags „als zentrales Gebäude des Parlaments begründet“, wie es in einem internen Vermerk des Ältestenrats des Bundestags heißt. Das will die Rentenversicherung der Verwaltung des Parlaments aber so nicht durchgehen lassen. Für die Behörde sei vielmehr die geografische Lage der Arbeitsstätten entscheidend. Und daher seien erfolgte Beitragszahlungen „gegebenenfalls rückabzuwickeln“, schreibt die Zeitung.

Das Parlament nehme sich bisher „ein gewisses Sonderrecht heraus, das in der Privatwirtschaft nicht möglich ist“, heißt es in dem Bericht weiter. So müssten Unternehmen, die Betriebsteile im West- und Ostteil der Hauptstadt haben, ihre Arbeitnehmer unterschiedlich einordnen. Ausschlaggebend sei der alte Verlauf der Grenze.

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Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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