Produkttest Condor SBU

Der Pionier bessert nach

Der Hamburger Versicherer Condor hat in seiner Berufsunfähigkeitsversicherung die Klausel bei Arbeitsunfähigkeit nachgebessert. Ganz zufrieden ist Versicherungsmakler Philip Wenzel damit nicht.
© privat
Philip Wenzel ist Versicherungsmakler und bei Freche Versicherungsmakler in Kemnath für die biometrischen Risiken zuständig.

Die meiste Erfahrung mit der Leistung bei Arbeitsunfähigkeit (AU) in der BU-Versicherung hat mit großem Abstand die Condor. Aus diesem Grund war es zumindest merkwürdig, dass der Hamburger Versicherer so lange nicht reagierte, als Mitbewerber den Pionier bei der sogenannten AU-Klausel in der Leistungsfähigkeit übertrafen. Jetzt aber hat die Condor nachjustiert.

Positiv ist hervorzuheben, dass der Versicherer nun bedingungsgemäß keine Möglichkeit zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit mehr hat. Der „Gelbe Schein“ aus der Werbung ist nun auch als Nachweis ausreichend. Eine der ärztlichen Bescheinigungen muss von einem Facharzt ausgestellt sein.

Was zunächst negativ zu werten ist: Mit Beantragung der Leistung wegen Krankschreibung muss gleichzeitig auch Leistung wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden. Dieses Vorgehen ist zwar immer sinnvoll, da eine spätere Beweisführung in vielen Fällen wahrscheinlich schwerer wäre. Dennoch ist es im Kundensinne besser, würde beides getrennt behandelt.

Vorteil des unbürokratischen Zugangs ist dahin

Denn der größte Vorteil der AU-Klausel ist der vereinfachte, unbürokratische Zugang zur Leistung. Eine gleichzeitige Beantragung der BU mit allen Mitwirkungspflichten macht diesen Vorteil zunichte. Es ist zu hoffen, dass die Condor in der Regulierungspraxis schon wegen AU leistet, selbst wenn die BU-Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.

Die Begrenzung der Leistung bei Arbeitsunfähigkeit mag Fans der Condor schockieren, aber die Entscheidung ist vor dem Hintergrund der erneuten Senkung des Höchstrechnungszinses nachvollziehbar. Der Versicherer musste bisher bei jeder Krankschreibung, die sechs Monate dauert, das Geld für die Rentenzahlung bis zum gewählten Endalter zurücklegen.

Das können schon mal 40 Jahre sein. Ist dann noch eine garantierte Rentensteigerung vereinbart, kommt ein hübsches Sümmchen zusammen. Konnte die Condor die Rückstellung bisher mit 1,25 Prozent verzinst hochrechnen, geht das nun nur noch mit 0,9 Prozent. Ob das den Ausschlag gegeben hat, sei mal dahingestellt.

Sollte nun also nur eine Rente von 1.000 Euro bei einer Restlaufzeit von 40 Jahren und einer garantierten Rentensteigerung von 2 Prozent vereinbart sein, musste die Condor bisher wahrscheinlich um die 500.000 Euro auf die Seite packen, da diese ja möglicherweise bis zum Vertragsende hätte andauern können. Selbst dann, wenn abzusehen ist, dass die Krankschreibung nicht viel länger als sechs Monate dauern würde. Ist die Leistungsdauer auf 36 Monate begrenzt, müssen etwa 36.000 Euro zurückgelegt werden. Das macht für den Versicherer in der Masse der Fälle schon was aus.

Hohe Qualität der AVBs

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der BU-Versicherung der Condor zeigen noch in manch anderen Details ihre Qualität. Für mich persönlich ist der Verzicht auf Meldung von gesundheitlicher Besserung wichtig, da der Kunde ja wohl nicht ernsthaft einschätzen kann, ob sein Gesundheitszustand nun eine 51-prozentige Berufsfähigkeit darstellt.

Für andere ist der Einschluss vorsätzlicher Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr wichtig, damit ich mich im Zweifelsfall nicht damit herumärgern muss, ob die Ampel schon rot war oder nicht. Da BU-Fälle aufgrund von Unfällen prozentual bei rund 10 Prozent liegen und ich auch nicht sicher bin, ob ich in einem Kollektiv sein möchte, in dem der Typ, der auf der Landstraße in der Kurve den Lkw überholt, auch Leistung erhält, ist das eher kein K.o.-Kriterium für mich. Das ist aber eine subjektive Einschätzung. Es kommt wie bei vielen Leistungspunkten darauf an, ob ich eher aus Sicht des Einzelnen oder aus Sicht des Kollektivs argumentiere.

Bemerkenswert ist nach wie vor die Masse an Zugangsmöglichkeiten zur Leistung. Berufsunfähigkeit liegt gemäß den Bedingungen auch vor, wenn die versicherte Person das 50. Lebensjahr vollendet hat, die Versicherung mindestens zehn Jahre besteht und der unbefristete Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente allein aus medizinischen Gründen besteht.

Diesen Weg zur Leistung bietet höchstens eine gute Handvoll Mitbewerber an. Das verwundert gerade deshalb, weil die angeblich mangelnde Qualität der staatlichen Absicherung gerne in der Beratung als Negativbeispiel herangezogen wird. Dabei ist vor allem die Höhe – oder besser Tiefe – der staatlichen Erwerbsminderungsrente zu kritisieren. Die Qualität ist in Ordnung. Da die Qualität der privaten BU-Versicherung aber dennoch deutlich höher ist, bleibe ich verwundert. Wahrscheinlich findet sich dieser Leistungsauslöser so selten, weil sich ein Versicherer nur ungerne an eine staatliche Entscheidung hängt.

Hohe Transparenz am Beispiel der Umorganisations-Klausel

Dass sich die Versicherungsbedingungen der Condor durch eine überdurchschnittliche Transparenz auszeichnen, lässt sich beispielsweise an der Umorganisations-Klausel bei Selbstständigen zeigen. Hier ist sehr ausführlich definiert, was zumutbar ist und was nicht. Die Condor verzichtet nach wie vor auf die Umorganisation bei weniger als fünf Mitarbeitern.

Unterm Strich überwiegen bei der BU-Versicherung der Condor nach wie vor die positiven Seiten, weshalb sie auch unter den Top 5 zu finden ist. Es wäre wünschenswert, wenn im nächsten Schritt bei der AU-Klausel noch auf die gleichzeitige Beantragung der BU verzichtet würde.

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