Für viele Deutsche gehört ein Winterurlaub genauso zu Weihnachten und Silvester wie der Tannenbaum und die Neujahrs-Raketen. Viele Urlauber mieten in dieser Zeit ein Ferienhäuschen in den Bergen. Aber ist man dort genauso zum Schneeschippen verpflichtet wie zuhause?
Der Rechtsschutzversicherer D.A.S. hat auf seiner Internetseite genau diese Frage beantwortet. Allgemein sei Folgendes zu beachten: „Die Räumpflicht wird per Satzung der Gemeinde in der Regel auf die Grundstückseigentümer übertragen.“
Aber Achtung:
Die Eigentümer können diese Pflicht auch auf Mieter übertragen, solange dieser im Ferienhäuschen wohnt. Als Urlauber sollte man daher immer einen Blick in den Vertrag werfen. Oftmals, so die Rechtsschutzexperten weiter, engagierten Vermieter aber auch Firmen, um die Gehwege von Schnee und Eis zu befreien.
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