Vollgelaufene Keller, überspülte Autos und Co.

Sturmflutschäden sind nicht immer mitversichert

An der Ostseeküste wütete in den vergangenen Tagen die schlimmste Sturmflut seit 2006. Dass entstandene Schäden aber tatsächlich von der Versicherung getragen werden, ist nicht immer selbstverständlich. Was es zu tun gilt, wenn man dennoch von Sturmflutschäden betroffen ist? Hier finden Sie die Antwort.
© dpa/picture alliance
Die Überschwemmungen in Lübeck am 04.01.2017: Nicht immer trägt die Versicherung die Kosten für Schäden durch Sturmfluten.

Dank des Sturmtiefs „Axel“ hat es in den vergangenen Tagen vielerorts zahlreiche Schäden gegeben. Ob die Betroffenen aber Geld von ihren Versicherungen bekommen, hängt davon ab, warum die Schäden konkret entstanden sind. Schäden durch Feuer, Hagel und Sturm sind normalerweise in jeder Hausratversicherung abgedeckt.

Aber: „Es gibt nur wenige Versicherer in Deutschland, die ausdrücklich Versicherungen für Sturmflutschäden anbieten“, so eine GDV-Sprecherin in Berlin. Besagte Schäden, wie sie jetzt an der Ostseeküste entstanden sind, werden außerdem nicht unbedingt von einer Elementarversicherung abgedeckt, berichtet die Münchner Zeitung Merkur.

Denn: Grund für die Überflutungen sei der Wind. Bei Flussüberschwemmungen sehe es mit dem Versicherungsschutz in der Elementarversicherung anders aus. Hier trägt nämlich meist Regen die Hauptschuld für Überschwemmungen.

Wenn es zu Schäden kommt, gilt es, der Versicherung so schnell wie möglich Bescheid zu geben. Das ginge per Telefon oder auch online, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. So kann der Versicherte klären, welche Maßnahmen er ergreifen kann, um den Schaden zu begrenzen. Ein weiterer Tipp der Verbraucherschützer: Am besten alle Schäden mit Fotos oder Videos dokumentieren.

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