Versicherungspflicht

So sichern sich Drohnenpiloten richtig ab

Wer in Deutschland eine Drohne fliegen möchte, braucht einen passenden Versicherungsschutz – doch dafür ist nicht immer eine gesonderte Police nötig. Worauf Hobbypiloten achten sollten, erfahren Sie hier.
© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Büttner
Ein Drohnenpilot steuert sein Flugobjekt: In Deutschland gilt eine gesetzliche Versicherungspflicht für Drohnen.

Hobbypiloten sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihre Drohne abzuschließen. Denn auch wenn sie für einen eventuellen Schaden nicht immer verantwortlich sind – beispielsweise, wenn eine Windböe das Flugobjekt wegträgt –, haften sie trotzdem gegenüber den Geschädigten. Zugleich gilt: Nicht immer muss auch eine neue Police her.

Wie das Vergleichsportal Check24 berichtet, schließen rund zwei Drittel der auf dem Vergleichsportal verfügbaren Privathaftpflichtpolicen das Drohnenfliegen mit ein. Und: Tarife, die mindestens die Kriterien der Stiftung Warentest erfüllen, gibt es für einen Single schon ab 30 Euro jährlich.

Aber Achtung:

„Wenn der Versicherungsvertrag schon ein paar Jahre alt ist, sollten Drohnenpiloten aufpassen“, sagt Rainer Klipp, Geschäftsführer Haftpflichtversicherungen bei Check24. „Denn ältere Tarife versichern Drohnen häufig nicht mit. Verbraucher sollten dann ihre Privathaftpflichtversicherung wechseln.“ Häufig erhielten sie dadurch auch gleich „deutlich bessere Leistungen zu günstigeren Konditionen“, so der Experte.

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Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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