Urteil zur Hausratversicherung

Funksignal auffangen ist kein Aufbrechen

Laut einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München ist eine Hausratversicherung nicht in der Pflicht, Schadenersatz zu zahlen, wenn ein Auto mithilfe des Keyless-Go-Systems per Funk aufgeknackt wurde. Die Details zum Fall gibt es hier.
© picture alliance / dpa Themendienst | Sina Schuldt
Ein Autoschlüssel mit Keyless-Go-System: Die Richter gaben der Versicherung Recht.
Was ist geschehen?

Ein Mann, von Beruf Pilot, stellt sein Auto für wenige Minuten im Frankfurter Bahnhofsviertel ab und schließt es per Funk über das Keyless-Go-System ab. Während seiner Abwesenheit öffnet ein Unbekannter sein Auto über ebendiese Funkverbindung im Rahmen einer sogenannten „Relay-Attacke“. Das heißt, er fängt das individuelle Funksignal des Wagens mithilfe eines speziellen Gerätes ab und nutzt es, um ohne Gewalteinwirkung das Auto zu öffnen. Er entnimmt einen Reise- sowie einen Pilotenkoffer aus dem Wagen und verschwindet spurlos.

Mehr zum Thema

Die besten Hausrat- und Wohngebäudeversicherer aus Maklersicht

Kürzlich hat die Maklergenossenschaft Vema erneut ihre Mitglieder dazu aufgerufen, jeweils ihre drei meistgenutzten Versicherer…

Bei Unfall mit Anhänger haftet Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs

Seit dem 17. Juli gilt ein neues Gesetz auf deutschen Straßen: Wenn ein Fahrzeug mit…

2020 bisher unterdurchschnittliches Schadenjahr

Die ersten sechs Monate dieses Jahres bescherten den Versicherern versicherte Schäden von rund 1,5 Milliarden…

Kurze Zeit später bemerkt der Autobesitzer die Tat und verständigt die Polizei, um eine Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Immerhin: Teile seiner Uniform, Ausweisdokumente und seine Pilotenlizenz konnten Polizisten in einer Mülltonne in unmittelbarer Tatortnähe finden. Wegen weiterer entwendeter Wertsachen meldet der Mann auch seiner Hausratversicherung den Diebstahl und fordert von ihr 3.314,72 Euro Schadenersatz. Doch diese weigert sich, zu zahlen. Der Fall landet vor Gericht.

Das Urteil

Die Richter des Amtsgerichts München stellen sich auf die Seite des Versicherungsunternehmens (Aktenzeichen: 274 C 7752/19). Der Grund: Im Versicherungsvertrag ist nur von einem Schadenersatzanspruch nach dem Aufbruch eines Wagens die Rede – doch dieser habe nicht stattgefunden. Zwar sichert der Kläger vor Gericht zu, sein Auto „sicher“ verschlossen zu haben. Laut den Richtern hat der Täter den Wagen jedoch ohne Gewalt per Hacking-Angriff auf das Keyless-Go-System geöffnet. Somit habe er es nicht per se aufgebrochen. Die Versicherung muss deshalb nicht für den finanziellen Schaden aufkommen.  

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia