Was ist geschehen?
Eine Frau bemerkt, dass ihr Keller überflutet ist. Grund dafür: ein Drainagerohr, das Regenwasser aus einem Fallrohr auf ihr Grundstück ableiten soll. Wegen Verschlammung im Zufluss zu einem anderen Rohr kam es zur Überflutung ihres Kellers.
Die Frau benachrichtigt daraufhin ihre Wohngebäudeversicherung und gibt einen Leitungswasserschaden an. Diese weigert sich aber, zu zahlen. Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Weder vor dem Landgericht Bielefeld noch vor dem Oberlandesgericht Hamm hat die Klägerin Erfolg (Aktenzeichen 20 U 148/16). Denn: Wasser ist nicht gleich Wasser.
Laut Urteil der Richter handelt es sich hier nicht um Leitungs-, sondern um Regenwasser. Dieses ist so nicht im Vertrag abgedeckt. Der Wohngebäudeversicherer muss für die Kosten nicht aufkommen, und die Klägerin muss den Schaden doch aus eigener Tasche bezahlen.
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